10.05.2007 - 5.24 1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Vorhab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 10.05.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig erläutert, dass die Novellierung des Baugesetzbuches sensibel angewandt
werden sollte. Dies sei bei diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht geschehen.
Die Bürgerbeteilung werde auf ein Mindestmaß reduziert. Die Verwirklichung des
Gebäudes an dieser Stelle ziehe eine erhebliche Umweltbelastung für die
Innenstadt nach sich. Es ist zu befürchten, dass Bereiche der Innenstadt bei
der anhaltenden Luftverschmutzung gesperrt werden. Die Schaffung von
Arbeitsplätzen stehe zwar im Vordergrund, aber nur dann, wenn Sie an anderer
Stelle erhalten bleiben und nicht wegen einer zusätzlichen Maßnahme wegfallen. Ergänzend
bezieht sich Herr Ludwig auf das bereits leerstehende Objekt an der Schwenke in
Hagen sowie auf die Gefahrensituation der Straßenkreuzung am Bettermanngelände.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen lehnen die Verwaltungsvorlage ab und
beantragt die Einleitung eines ordentlichen Bebauungsplanes mit einer
entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer Bürgerbeteiligung.
Herr Thielmann schließt sich den Ausführungen von Herrn Ludwig an. Es sei nicht
einsichtig, warum an dieser Stelle ein preisagressiver Markt entstehen soll,
der lediglich Pkw-Verkehr anziehe. Gegen eine grundsätzliche Bebauung habe Herr
Thielmann keine Bedenken, aber es sollte ein Gesamtkonzept für das gesamte
Gelände vorgelegt werden.
Herr Oberste-Berghaus sieht an dieser Stelle sehr wohl einen
Einkaufsbedarf für Mütter mit Kinder und ältere Personen aus dem
Innenstadtbereich. Der architektonischen Gestaltung möglicher Gebäude sollte an
dieser Stelle eine besondere Bedeutung beigemessen werden. In Erinnerung an die
früheren Planungen und den damit im Zusammenhang stehenden finanziellen
Auswirkungen fragt Herr Oberste-Berghaus nach den bisher in dieses
Gelände einfließenden Investitionskosten. Ergänzend stelle sich die Frage,
welchen Anteil der Bund, das Land oder der Investor von dieser
Investitions-summe getragen haben. Darüber hinaus fragt Herr
Oberste-Berghaus nach, wie viel von den Investitionen bei heutigem
Planungsstand notwendig gewesen wäre. Zusätzlich bittet Herr Oberste-Berhaus um
Auskunft, ob aufgrund der heutigen Planung der Stadt Hagen Zuschussrückforderungen
des Landes NRW drohen.
Frau Priester-Büdenbender gibt zu bedenken, dass ein Investor Interesse an
der Realisierung eines Lebensmittelsmarktes habe und Arbeitsplätze schaffe. Die
Bebauung erfolge in einer Weise, die Rücksicht auf die Umweltbelange nähme. Vor
dem Hintergrund, dass die Auswirkungen des Projektes in Bezug auf Verkehr,
Lärm, Lufthygiene und Klima erneut zu untersuchen sind, halte der
Umweltausschuss den Umweltbericht für erforderlich. Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erscheine an dieser Stelle eher nicht sinnvoll.
Herr Asbeck geht auf die städtebauliche Situation an dieser Stelle ein und erinnert
an die bisherigen Lösungsansätze zur Realisierung eines Bauvorhabens. Es sei
ein Vorteil, dass ein Investor bereit sei, über dem bestehende Baurecht ein
maßgebliches reduziertes Bauvorhaben, welches den optischen und
umweltverträglichen Belangen gerecht werde, zu errichten. Für den Bereich
Remberg und der Innenstadt stelle ein Lebensmittelmarkt ein wichtiges Angebot
dar. Bezüglich des Beschlusses des Umweltausschusses gibt Herr Asbeck zu
bedenken, dass hier eine Chance bestehe die Innenstadtentwicklung etwas
flexibler zu gestalten und dieses Einzelprojekt zu beschleunigen. Im späteren
Verfahren werden die von Frau Priester-Büdenbender aufgeführten
Argumente alle berücksichtigt. Herr Asbeck schlägt vor, dem Vorschlag
der Verwaltung zuzustimmen.
Herr Romberg weist darauf hin, dass viele Bauträger und Investoren erfolglos versucht
haben, an der Stelle des Bettermanngeländes eine Bebauung zu realisieren. Die
vorhandene verträgliche Lösung des neuen Investors ist als einmalige Chance zu
nutzen.
Herr Riechel hält eine Bürgerbeteiligung nach wie vor für dringend erforderlich, um
die Ergebnisse und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger mit möglichen
Änderungsvorschlägen zu erhalten. In diesem Zusammenhang kritisiert Herr
Riechel teilweise die bisherige Vorgehensweise des
Stadtentwicklungsausschusses in Bezug auf einige bereits realisierten Bauprojekte.
Des Weiteren geht Herr Riechel insbesondere auf die zunehmende
Umweltbelastung an dieser Stelle ein.
Herr Jochen Weber erklärt, dass die
Frau Kingreen entgegnet gegenüber Herrn Weber, dass die Versorgung am Remberg
und am Landgericht sehr wohl sichergestellt sei. Darüber hinaus werden bei der
Realisierung des Lebensmittelmarktes die Richtlinien zum Luftreinhalteplan der
Europäischen Union (EU) nur schwer einzuhalten sein.
Herr Oberste-Berghaus ist der Auffassung, dass der Rat sehr wohl an
dieser markanten städtischen Stelle den Anspruch erheben könnte, eine
hervorragende Architektur einzufordern.
Herr Hammer teilt mit, dass die Richtlinien der EU aufgrund der finanziellen
Belastung der europäischen Großstädte inzwischen immer weiter gesenkt werden.
Die Neue Mitte Hagen sei seinerzeit auch kritisch betrachtet worden und werde
heute von der Hagener Bevölkerung gut angenommen.
Herr Grothe hebt erneut hervor, dass alle Umweltbelange, ob mit oder ohne Umweltbericht,
materiell geprüft werden. Die noch offenen Fragen, die an diesem Standort eine
Rolle spielen, können ohne formalen Umweltbericht geklärt werden. Eine vorgezogene
Bürgerbeteiligung sei nicht notwendig, weil Baurecht bereits bestehen würde.
Die Bürgerbeteilung werde im späteren Verfahren durchgeführt. Aufgrund der
Grundlage der neuen gesetzlichen Möglichkeit werde der Bebauungsplan für den
Innenbereich auf das notwendigste Maß reduziert. Die Fassadengestaltung werde
an dieser Stelle eine entscheidende Rolle spielen, die seitens der Verwaltung
berücksichtigt werde.
Frau Priester-Büdenbender spricht sich entgegen Herrn Grothes
Ausführungen für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung aus. Darüber hinaus möchte
die SPD-Fraktion, dass die noch offenen Umweltfragen zusammen in einem
Umweltbericht abgearbeitet werden sollen.
Herr Röspel widerspricht Frau Kingreen in der Form, dass der Bedarf an einem
Lebensmittelmarkt an dieser Stelle sehr wohl vorhanden ist. Darüber hinaus
biete sich die Gelegenheit, adäquate Arbeitsplätze im Innenstadtbereich zu
schaffen.
Herr Oberbürgermeister Demntiz stellt den Antrag der Grünen auf Einleitung
eines ordentlichen Bebauungsplanverfahrens mit einer entsprechenden
Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer Bürgerbeteiligung zur Abstimmung.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit abgelehnt |
Im Anschluss daran lässt Herr
Oberbürgermeister Demnitz über den Beschuss des
Stadtentwicklungsausschusses mit folgendem Ergebnis abstimmen.
Hinweis des Schriftführers: Herr Meier erklärt sich gemäß §§ 31,43 GONRW
i.V. mit § 11 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat an der
Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss:
1a) Der Rat
der Stadt stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 7.2. 2007 auf Einleitung eines Verfahrens zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/07 (593) „Kaufland /
Bettermanngelände“ gemäß § 12 Abs. 2
in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die
Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB
in der zur Zeit gültigen Fassung.
1b) Der Rat
der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich umfasst das
Eckgrundstück (sogenannte Bettermanninsel)
südlich der Rathausstraße und östlich des märkischen Ringes, das
Grundstück Rembergstr. 4 und den Hof des CVJM ( Märk. Ring 101).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil
des Beschlusses.
2a) Der Rat
der Stadt beschließt die Einleitung der Verfahren zur Aufhebung der
vorhabenbezogenen Bebaungspläne Nr. 8/98 (497) „Remberg-Center“ und
der 1. Änderung“ gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch
(BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die Geltungsbereiche umfassen die
gesamten Plangebiete der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8/98 (497)
„Remberg-Center“ und der 1. Änderung.
Die Pläne liegen im Sitzungssaal aus und
werden Bestandteil des Beschlusses.
2b) Der Rat
der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist
nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger Ende 2007
die öffentliche Auslegung vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
736,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
736,3 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
836,4 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
412,9 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
314,5 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
194,9 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
730,4 kB
|
