10.05.2007 - 5.24 1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Vorhab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ludwig erläutert, dass die Novellierung des Baugesetzbuches sensibel angewandt werden sollte. Dies sei bei diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht geschehen. Die Bürgerbeteilung werde auf ein Mindestmaß reduziert. Die Verwirklichung des Gebäudes an dieser Stelle ziehe eine erhebliche Umweltbelastung für die Innenstadt nach sich. Es ist zu befürchten, dass Bereiche der Innenstadt bei der anhaltenden Luftverschmutzung gesperrt werden. Die Schaffung von Arbeitsplätzen stehe zwar im Vordergrund, aber nur dann, wenn Sie an anderer Stelle erhalten bleiben und nicht wegen einer zusätzlichen Maßnahme wegfallen. Ergänzend bezieht sich Herr Ludwig auf das bereits leerstehende Objekt an der Schwenke in Hagen sowie auf die Gefahrensituation der Straßenkreuzung am Bettermanngelände. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen lehnen die Verwaltungsvorlage ab und beantragt die Einleitung eines ordentlichen Bebauungsplanes mit einer entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer Bürgerbeteiligung.

 

Herr Thielmann schließt sich den Ausführungen von Herrn Ludwig an. Es sei nicht einsichtig, warum an dieser Stelle ein preisagressiver Markt entstehen soll, der lediglich Pkw-Verkehr anziehe. Gegen eine grundsätzliche Bebauung habe Herr Thielmann keine Bedenken, aber es sollte ein Gesamtkonzept für das gesamte Gelände vorgelegt werden.

 

Herr Oberste-Berghaus sieht an dieser Stelle sehr wohl einen Einkaufsbedarf für Mütter mit Kinder und ältere Personen aus dem Innenstadtbereich. Der architektonischen Gestaltung möglicher Gebäude sollte an dieser Stelle eine besondere Bedeutung beigemessen werden. In Erinnerung an die früheren Planungen und den damit im Zusammenhang stehenden finanziellen Auswirkungen fragt Herr Oberste-Berghaus nach den bisher in dieses Gelände einfließenden Investitionskosten. Ergänzend stelle sich die Frage, welchen Anteil der Bund, das Land oder der Investor von dieser Investitions-summe getragen haben. Darüber hinaus fragt Herr Oberste-Berghaus nach, wie viel von den Investitionen bei heutigem Planungsstand notwendig gewesen wäre. Zusätzlich  bittet Herr Oberste-Berhaus um Auskunft, ob aufgrund der heutigen Planung der Stadt Hagen Zuschussrückforderungen des Landes NRW drohen.

 

Frau Priester-Büdenbender gibt zu bedenken, dass ein Investor Interesse an der Realisierung eines Lebensmittelsmarktes habe und Arbeitsplätze schaffe. Die Bebauung erfolge in einer Weise, die Rücksicht auf die Umweltbelange nähme. Vor dem Hintergrund, dass die Auswirkungen des Projektes in Bezug auf Verkehr, Lärm, Lufthygiene und Klima erneut zu untersuchen sind, halte der Umweltausschuss den Umweltbericht für erforderlich. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung erscheine an dieser Stelle eher nicht sinnvoll.

 

Herr Asbeck geht auf die städtebauliche Situation an dieser Stelle ein und erinnert an die bisherigen Lösungsansätze zur Realisierung eines Bauvorhabens. Es sei ein Vorteil, dass ein Investor bereit sei, über dem bestehende Baurecht ein maßgebliches reduziertes Bauvorhaben, welches den optischen und umweltverträglichen Belangen gerecht werde, zu errichten. Für den Bereich Remberg und der Innenstadt stelle ein Lebensmittelmarkt ein wichtiges Angebot dar. Bezüglich des Beschlusses des Umweltausschusses gibt Herr Asbeck zu bedenken, dass hier eine Chance bestehe die Innenstadtentwicklung etwas flexibler zu gestalten und dieses Einzelprojekt zu beschleunigen. Im späteren Verfahren werden die von Frau Priester-Büdenbender aufgeführten Argumente alle berücksichtigt. Herr Asbeck schlägt vor, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 

Herr Romberg weist darauf hin, dass viele Bauträger und Investoren erfolglos versucht haben, an der Stelle des Bettermanngeländes eine Bebauung zu realisieren. Die vorhandene verträgliche Lösung des neuen Investors ist als einmalige Chance zu nutzen.

 

Herr Riechel hält eine Bürgerbeteiligung nach wie vor für dringend erforderlich, um die Ergebnisse und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger mit möglichen Änderungsvorschlägen zu erhalten. In diesem Zusammenhang kritisiert Herr Riechel teilweise die bisherige Vorgehensweise des Stadtentwicklungsausschusses in Bezug auf einige bereits realisierten Bauprojekte. Des Weiteren geht Herr Riechel insbesondere auf die zunehmende Umweltbelastung an dieser Stelle ein.

 

Herr Jochen Weber erklärt, dass die SPD-Fraktion an dieser Stelle eine Bebauung haben möchte. Die Errichtung eines Lebensmittelmarktes ist für den Bereich Remberg, Landgericht sowie den Innenstadtbereich wichtig, um die örtliche Versorgung sicher zu stellen. Eine Bürgerbeteiligung erscheine aus dem Grunde sinnvoll, um die Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, was baurechtlich möglich und geplant ist. Zusammenfassend hält Herr Weber fest, dass parallel zum Verfahren ein Umweltbericht sowie eine Bürgerbeteilung gemacht werden soll.

 

Frau Kingreen entgegnet gegenüber Herrn Weber, dass die Versorgung am Remberg und am Landgericht sehr wohl sichergestellt sei. Darüber hinaus werden bei der Realisierung des Lebensmittelmarktes die Richtlinien zum Luftreinhalteplan der Europäischen Union (EU) nur schwer einzuhalten sein.

 

Herr Oberste-Berghaus ist der Auffassung, dass der Rat sehr wohl an dieser markanten städtischen Stelle den Anspruch erheben könnte, eine hervorragende Architektur einzufordern.

 

Herr Hammer teilt mit, dass die Richtlinien der EU aufgrund der finanziellen Belastung der europäischen Großstädte inzwischen immer weiter gesenkt werden. Die Neue Mitte Hagen sei seinerzeit auch kritisch betrachtet worden und werde heute von der Hagener Bevölkerung gut angenommen.

 

Herr Grothe hebt erneut hervor, dass alle Umweltbelange, ob mit oder ohne Umweltbericht, materiell geprüft werden. Die noch offenen Fragen, die an diesem Standort eine Rolle spielen, können ohne formalen Umweltbericht geklärt werden. Eine vorgezogene Bürgerbeteiligung sei nicht notwendig, weil Baurecht bereits bestehen würde. Die Bürgerbeteilung werde im späteren Verfahren durchgeführt. Aufgrund der Grundlage der neuen gesetzlichen Möglichkeit werde der Bebauungsplan für den Innenbereich auf das notwendigste Maß reduziert. Die Fassadengestaltung werde an dieser Stelle eine entscheidende Rolle spielen, die seitens der Verwaltung berücksichtigt werde.

 

Frau Priester-Büdenbender spricht sich entgegen Herrn Grothes Ausführungen für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung aus. Darüber hinaus möchte die SPD-Fraktion, dass die noch offenen Umweltfragen zusammen in einem Umweltbericht abgearbeitet werden sollen.

 

Herr Röspel widerspricht Frau Kingreen in der Form, dass der Bedarf an einem Lebensmittelmarkt an dieser Stelle sehr wohl vorhanden ist. Darüber hinaus biete sich die Gelegenheit, adäquate Arbeitsplätze im Innenstadtbereich zu schaffen.

 

Herr Oberbürgermeister Demntiz stellt den Antrag der Grünen auf Einleitung eines ordentlichen Bebauungsplanverfahrens mit einer entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer Bürgerbeteiligung zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Im Anschluss daran lässt Herr Oberbürgermeister Demnitz über den Beschuss des Stadtentwicklungsausschusses mit folgendem Ergebnis abstimmen.

 

Hinweis des Schriftführers: Herr Meier erklärt sich gemäß §§ 31,43 GONRW i.V. mit § 11 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

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Beschluss:

 

1a) Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 7.2. 2007 auf  Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6/07 (593) „Kaufland / Bettermanngelände“ gemäß § 12 Abs. 2  in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 2 BauGB  in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

1b) Der Rat der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB  

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst das Eckgrundstück (sogenannte Bettermanninsel)  südlich der Rathausstraße und östlich des märkischen Ringes, das Grundstück Rembergstr. 4 und den Hof des CVJM ( Märk. Ring 101).

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.  Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2a) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung der Verfahren zur Aufhebung der vorhabenbezogenen Bebaungspläne Nr. 8/98 (497) „Remberg-Center“ und der 1. Änderung“ gemäß § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB)  in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Die Geltungsbereiche umfassen die gesamten Plangebiete der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 8/98 (497) „Remberg-Center“ und der 1. Änderung.

 

     Die Pläne liegen im Sitzungssaal aus und werden Bestandteil des Beschlusses.

 

2b) Der Rat der Stadt beschließt den Verzicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.  

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger Ende 2007 die öffentliche Auslegung vorgesehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage