10.05.2007 - 5.29 FNP - Teiländerung Nr. 88 - Bahnhofshinterfahru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbe­reich die Teiländerung Nr. 88 – Bahnhofshinterfahrung – 2. Teilabschnitt – zum Flä­chennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumli­chen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst den Bereich der im gültigen FNP dargestellten Bahnhofshinter­fahrung westlich der Ennepe zwischen der Weidestraße im Süden und dem Anschluss an die  Altenhagener Brücke/Eckeseyer Straße im Norden. In Ost/West – Ausdehnung umfasst das Plangebiet den Bereich zwischen dem Hauptbahnhof unter Ausschluss des Krupp – Werksgeländes im Osten und der des Geländes oberhalb der Ennepe im Wes­ten.

 

Weiteres Verfahren:

Die Planoffenlage soll in 2008 erfolgen. Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal 2008 angestrebt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=807&TOLFDNR=53003&selfaction=print