22.03.2007 - 5.4 8. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

§ 1 Nr. 8 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:

 

8. Sport- und Freizeitausschuss:

    15 Mitglieder

- dazu 1 sachkundiger Einwohner aus dem Integrationsrat,

- 1 vom Stadtsportbund e.V. benannter sachkundiger Einwohner

jeweils mit beratender Stimme

 

 

§ 2 Abs. 4 Nr. 1 h) der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:

 

h) Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts nach §§ 24 und 25 BauGB und § 36 a LG NRW bis 160.000,- € im Einzelfall. Soweit der Wert 100.000,- € nicht übersteigt, ist die Verwaltung ohne Beschlussfassung befugt, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten,

 

§ 2 Abs. 4 Nr. 8 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt ergänzt:

 

Unter dem Buchst. f) wird zusätzlich nach dem 1. Spiegelstrich folgender Spiegelstrich neu eingefügt:

 

- Grundsatzentscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts nach § 36 a LG NRW bis 160.000,- € im Einzelfall. Soweit der Wert 100.000,- € nicht übersteigt, ist die Verwaltung ohne Beschlussfassung befugt, auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.

 

 

§ 2 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung wird wie folgt neu gefasst:

 

Vor einer Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses in einer Angelegenheit nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle ist zunächst die Grundsatzentscheidung des dort aufgeführten Ausschusses zu treffen:

 

Angelegenheit

auf Grundlage von

Grundsatzentscheidung des

auf Grundlage von

Übernahme von Grundstücken nach §§ 38 Abs. 3, 40 Abs. 3 LG NRW

Abs. 4 Nr. 1 f)

Umweltausschusses

Abs. 4 Nr. 8 f)

Vorkaufsrecht nach LG NRW

Abs. 4 Nr. 1 h)

Umweltausschusses

Abs. 4 Nr. 8 f)

Vorkaufsrecht nach BauGB

Abs. 4 Nr. 1 h)

Stadtentwicklungsausschusses

Abs. 4 Nr. 7 b)

Weicht der Haupt- und Finanzausschuss mit seiner Entscheidung von der getroffenen Grundsatzentscheidung ab, trifft die endgültige Entscheidung der Rat der Stadt Hagen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen