22.02.2007 - 5.22 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.22
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 22.02.2007
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig äußert seine
Bedenken zur Einleitung des Verfahrens aufgrund der bestehenden
Verkehrssicherungspflicht der Stadt Hagen, die in nicht unerhebliche Höhe bei
einem Schaden zum Ersatz verpflichtet wäre. Aus diesem Grunde stimme die
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen der Verwaltungsvorlage nicht zu.
Auf die Anmerkung von Herrn Erlmann hinsichtlich der Ergänzung des
Umweltausschusses zum Beschlussvorschlag, antwortet Herr Oberbürgermeister
Demnitz, dass die Stellungnahme des Rechtsamtes noch nicht abschließend
vorliege, aber die noch offenen Fragen im laufenden Verfahren abgearbeitet
werden. Herr Oberbürgermeister Demnitz schlägt vor, die Einleitung des
Verfahrens heute vorzunehmen und lässt über die Verwaltungsvorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der
Vorhabenträger vom Dezember 2006 auf Einleitung eines Verfahrens zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am Erlhagen -
gemäß § 12 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt die Einleitung des
Verfahrens nach § 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet:
Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße
Erlhagen, östlich der Weidekampstraße und umfasst die Flurstücke 147, 148, 170,
188 und 189 in der Gemarkung Fley, Flur 4.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach
Erstellung der erforderlichen Gutachten durch den Vorhabenträger im Herbst/Winter 2007 die öffentliche
Auslegung vorgesehen.
