21.06.2006 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 2/96 (481), 1. Änderung, 2. F...

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Wortprotokoll

 

Berichterstatter: Herr Schädel.

Frau Kuschel-Eisermann sieht persönlich in der Vorlage keine optimale Lösung für Boele, da lediglich eine Verlagerung an andere Stellen erfolge, und hofft  auf eine ordnungsgemäße Abarbeitung. Herr Panzer kritisiert, der Zeitplan sei nicht an sachlichen Fragen sondern an EU-Recht orientiert worden und spricht sich gegen den Beschlussvorschlag aus. Herr Kohaupt erinnert daran, dass, das OVG die städtebauliche Einordnung positiv beurteilt habe. Die Politik wollte eine andere Lösung der Ortsumgehung, die durch finanzielle Entwicklungen leider nicht durchsetzbar gewesen sei. Herr Breddermann spricht das Thema Pflüsterasphalt an. Frau Priester-Büdenbender führt aus, die Verwaltung habe die Vorlage überarbeitet, nach der Zustimmung zum 1. Abschnitt müsse nunmehr auch dem 2. Abschnitt zugestimmt werden.

Sodann lässt Herr Kohaupt die Gremien einzeln über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

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Beschluss:

 

zu a)     Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentli­chen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentli­cher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stel­lungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Ge­genstand der Niederschrift.

zu b)     Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/96 (481) 1. Änderung, 2. Fassung
– Ortsumgehung Boele -, 2. Bauabschnitt, zwischen Schwerter Straße und Dort­munder Straße und die Begründung vom 03.03.2006 inkl. Nachtrag zur Begründung vom 31.05.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Be­kanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften § 244 Abs.2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung vom 03.03.2006 inkl. Nachtrag zur Begründung vom 31.05.2006 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich ist zweigeteilt:

 

Teil A

Der Geltungsbereich des Teil A liegt westlich der Schwerter Straße und zieht sich östlich entlang des Gewerbegebietes Lütkenheider Straße, des Friedhofes und des Wohnge­bietes Am Baum bis zur Einmündung in die Dortmunder Straße.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Boele, Flur 20 und Flur 23 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert.

 

Teil B

Der Geltungsbereich des Teil B liegt östlich der Schwerter Straße nördlich des Malmke­baches und zieht sich bis zur Bebauung an der Straße Papenstück.

Er liegt in der Gemarkung Boele, Flur 21 und ist durch Signatur im Plan 1 : 500 eindeutig definiert

 

Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Juli 2006 wird das Bebauungs­planverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0