09.05.2006 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt weist auf den auch zu diesem Tagesordnungspunkt ausliegenden Beschluss des Umweltausschusses hin und schlägt vor, den Beschluss der Verwaltungsvorlage mit dem Zusatz des Umweltausschusses zu übernehmen.

 

Herr Schumacher ergänzt, dass er davon ausgehe, die Bezirksvertretung mache eine Zustimmung zum Bebauungsplan nicht von der Errichtung des Kreisverkehrs abhängig. Die Westhofener Straße befinde sich außerhalb des Plangebietes und sei zudem als Kreisstraße nicht in der Straßenbaulast der Stadt Hagen. Darüber hinaus sei zu prüfen, ob sich die Anlage eines Kreisverkehrs an dieser Stelle lohne.

 

Herr Kohaupt fügt hinzu, dass es sich um einen Empfehlungsbeschluss an die Verwaltung handle die Machbarkeit zu untersuchen.

 

Herr Dr. Siebert betont, dass die Anlage eines Kreisverkehrs an dieser Stelle zur Verkehrsberuhigung und zur Geschwindigkeitsreduzierung dienen könne.

 

Herr Schumacher räumt ein, dass der Gedanke an einen Kreisel unter den genannten Gesichtspunkten nachvollziehbar sei und zur Querung der Westhofener Straße zur besseren Erreichbarkeit der Bushaltestelle beitagen könne. Er sagt eine Prüfung seitens der Verwaltung zu.

 

Herr Kohaupt hebt hervor, dass es darum gehe, die höchstmögliche Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu erreichen; dies sei auch Hintergrund des Beschlusses.

 

Herr Voigt regt an, statt eines Kreisverkehrs die Errichtung einer Ellipse zu prüfen und möchte wissen, ob der Verwaltung hierzu Erkenntnisse vorliegen würden.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass hierzu noch keine Überlegungen angestellt worden seien, sagt jedoch zu, diese Anregung mit prüfen zu lassen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- mit den in der Vorlage beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 05.04.2006 nach § 2 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

 

Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- vom 05.04.2006, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.

 

 

Geltungsbereich :

Das gesamte, erweiterte Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 5 / 00 (523) -Garenfeld -Gräweken- wird begrenzt durch die Westhofener Straße im Südwesten und erstreckt sich vom südlichen Rand der Bebauung des Dorfes Garenfeld auf einer Breite von ca. 150 m nördlich der Westhofener Straße und südlich der Bebauung entlang des Steinbergweges in östlicher Richtung bis ca. 85 m über die Straße Gräweken hinaus nach Osten.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 171, 231 (tlw.), 295 (tlw.), 488 (tlw.), und 489, alle Flur 1, Gemarkung Garenfeld und die Flurstücke 36 (tlw.) und 255, alle Flur 3, Gemarkung Garenfeld.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Juni/Juli 2006.

 

Zusatz:

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen zu beschließen,

-          im Bereich der Westhofener Straße einen Kreisverkehr vorzusehen und

-          eine Naturbegrünung des Regenrückhaltebeckens mit standortgerechten Gehölzen vorzuschreiben.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0