09.05.2006 - 6.3 Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Di., 09.05.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Kohaupt weist auf den auch zu diesem Tagesordnungspunkt
ausliegenden Beschluss des Umweltausschusses hin und schlägt vor, den Beschluss
der Verwaltungsvorlage mit dem Zusatz des Umweltausschusses zu übernehmen.
Herr
Schumacher ergänzt, dass er davon ausgehe, die Bezirksvertretung
mache eine Zustimmung zum Bebauungsplan nicht von der Errichtung des
Kreisverkehrs abhängig. Die Westhofener Straße befinde sich außerhalb des
Plangebietes und sei zudem als Kreisstraße nicht in der Straßenbaulast der
Stadt Hagen. Darüber hinaus sei zu prüfen, ob sich die Anlage eines
Kreisverkehrs an dieser Stelle lohne.
Herr
Kohaupt fügt hinzu, dass es sich um einen Empfehlungsbeschluss
an die Verwaltung handle die Machbarkeit zu untersuchen.
Herr
Dr. Siebert betont, dass die Anlage eines Kreisverkehrs an dieser
Stelle zur Verkehrsberuhigung und zur Geschwindigkeitsreduzierung dienen könne.
Herr
Schumacher räumt ein, dass der Gedanke an einen Kreisel unter den
genannten Gesichtspunkten nachvollziehbar sei und zur Querung der Westhofener
Straße zur besseren Erreichbarkeit der Bushaltestelle beitagen könne. Er sagt
eine Prüfung seitens der Verwaltung zu.
Herr
Kohaupt hebt hervor, dass es darum gehe, die höchstmögliche
Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer zu erreichen; dies sei auch Hintergrund
des Beschlusses.
Herr
Voigt regt an, statt eines Kreisverkehrs die Errichtung einer
Ellipse zu prüfen und möchte wissen, ob der Verwaltung hierzu Erkenntnisse
vorliegen würden.
Herr
Schumacher entgegnet, dass hierzu noch keine Überlegungen
angestellt worden seien, sagt jedoch zu, diese Anregung mit prüfen zu lassen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender
Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und
Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der
Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr.
5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- mit den in der Vorlage beschriebenen
Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom 05.04.2006 nach § 2
und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I
S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des
§ 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Garenfeld Gräweken- vom
05.04.2006, die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der
Niederschrift ist.
Geltungsbereich :
Das gesamte, erweiterte Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 5 / 00
(523) -Garenfeld -Gräweken- wird begrenzt durch die Westhofener Straße im
Südwesten und erstreckt sich vom südlichen Rand der Bebauung des Dorfes
Garenfeld auf einer Breite von ca. 150 m nördlich der Westhofener Straße und
südlich der Bebauung entlang des Steinbergweges in östlicher Richtung bis ca.
85 m über die Straße Gräweken hinaus nach Osten.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 171, 231 (tlw.), 295 (tlw.), 488
(tlw.), und 489, alle Flur 1, Gemarkung Garenfeld und die Flurstücke 36
(tlw.) und 255, alle Flur 3, Gemarkung Garenfeld.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Juni/Juli
2006.
Zusatz:
Die
Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen zu beschließen,
-
im Bereich der Westhofener Straße einen Kreisverkehr
vorzusehen und
-
eine Naturbegrünung des Regenrückhaltebeckens mit
standortgerechten Gehölzen vorzuschreiben.
