09.05.2006 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) - Gewerbegebiet Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schumacher führt aus, dass es sich bei der Vorlage um einen Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes handele. Es sei beabsichtigt, ein erweitertes geändertes Warensortiment zu ermöglichen für Verkaufsflächen bis max. 799 m² für Möbel und einem Nebensortiment von max. 10 % bzw. einem Nebensortimentsanteil von max. 25 % bei gutachterlich nachgewiesener Zentrenunschädlichkeit.

 

Herr Pejic möchte wissen, welche Größe die vorhandene Halle an der Becheltestraße insgesamt habe.

 

Herr Rath erwidert, dass es sich seines Wissens um insgesamt ca. 1.100 m² überbaute Fläche handele.

 

Herr Kohaupt ergänzt, dass darin auch Sozialräume und Lagerflächen enthalten seien.

 

Herr Rath erkundigt sich, ob sich die Erweiterung der Festsetzungen des Bebauungsplanes um das Sortiment “Möbel” auf das gesamte Gelände beziehe und ob zusätzliche Erweiterungen ausgeschlossen seien.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass bisher bereits eine bestimmte Sortimentsfestlegung bestanden habe und diese Festlegung nunmehr eine Erweiterung erfahren solle. Hinsichtlich der angesprochenen Hallengröße bedeute die Festsetzung auf weniger als 800 m² keinesfalls, dass die gesamte Halle als Verkaufsfläche genutzt werde.

 

Herr Mosch möchte geklärt wissen, ob die Auflagen hinsichtlich der genehmigten Verkaufsflächenanteile für Nebensortimente auch überprüft werden.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass die Einhaltung seitens des Bauordnungsamtes in gewissen zeitlichen Abständen überprüft werde.

 

Herr Steffen ergänzt, dass eine solche Überprüfung etwa alle 5 Jahre erfolge.

 

Herr Kohaupt weist darauf hin, dass der Interessent noch ein Gutachten zur Zentrenunschädlichkeit beibringen müsse.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) -Gewerbegebiet Becheltestraße- 2. Fassung, 1. Änderung nach § 13 zwecks Anpassung der textlichen Festsetzungen bzgl. der zulässigen Nutzungen im Gewerbegebiet Becheltestraße.

 

Geltungsbereich :

Das Plangebiet wird begrenzt durch den Sporbecker Weg im Norden, die Herdecker Straße im Nordosten, die Becheltestraße im Osten, die Deutsche Bahn Güter-/Verbindungsstrecke Hagen-Heubing - Hagen-Eckesey  im Westen und die Fußgängerüberführung über die Becheltestraße im Süden.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

zu c)

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) -Gewerbegebiet Becheltestraße- 2. Fassung, 1. Änderung nach § 13, einschließlich der Begründung vom 02.05.2006 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

Die Begründung vom 02.05.2006 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:

Der Satzungsbeschluss ist noch im Jahr 2006 zu erwarten.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 13

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0