09.05.2006 - 6.1 Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) - Gewerbegebiet Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Di., 09.05.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Martin Schaefer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr
Schumacher führt aus, dass es sich bei der Vorlage um einen
Einleitungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes handele. Es sei
beabsichtigt, ein erweitertes geändertes Warensortiment zu ermöglichen für
Verkaufsflächen bis max. 799 m² für Möbel und einem Nebensortiment von max. 10
% bzw. einem Nebensortimentsanteil von max. 25 % bei gutachterlich
nachgewiesener Zentrenunschädlichkeit.
Herr
Pejic möchte wissen, welche Größe die vorhandene Halle an der
Becheltestraße insgesamt habe.
Herr
Rath erwidert, dass es sich seines Wissens um insgesamt ca.
1.100 m² überbaute Fläche handele.
Herr
Kohaupt ergänzt, dass darin auch Sozialräume und Lagerflächen
enthalten seien.
Herr
Rath erkundigt sich, ob sich die Erweiterung der
Festsetzungen des Bebauungsplanes um das Sortiment Möbel auf das gesamte
Gelände beziehe und ob zusätzliche Erweiterungen ausgeschlossen seien.
Herr
Schumacher entgegnet, dass bisher bereits eine bestimmte
Sortimentsfestlegung bestanden habe und diese Festlegung nunmehr eine
Erweiterung erfahren solle. Hinsichtlich der angesprochenen Hallengröße bedeute
die Festsetzung auf weniger als 800 m² keinesfalls, dass die gesamte Halle als
Verkaufsfläche genutzt werde.
Herr
Mosch möchte geklärt wissen, ob die Auflagen hinsichtlich der
genehmigten Verkaufsflächenanteile für Nebensortimente auch überprüft werden.
Herr
Schumacher entgegnet, dass die Einhaltung seitens des
Bauordnungsamtes in gewissen zeitlichen Abständen überprüft werde.
Herr
Steffen ergänzt, dass eine solche Überprüfung etwa alle 5 Jahre
erfolge.
Herr
Kohaupt weist darauf hin, dass der Interessent noch ein
Gutachten zur Zentrenunschädlichkeit beibringen müsse.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Nord empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
zu
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens gemäß
§ 13 BauGB (Baugesetzbuch) in der zur Zeit gültigen Fassung für den
Bebauungsplan Nr. 3/99 (508) -Gewerbegebiet Becheltestraße- 2. Fassung, 1.
Änderung nach § 13 zwecks Anpassung der textlichen Festsetzungen bzgl. der
zulässigen Nutzungen im Gewerbegebiet Becheltestraße.
Geltungsbereich :
Das Plangebiet wird begrenzt durch den Sporbecker
Weg im Norden, die Herdecker Straße im Nordosten, die Becheltestraße im Osten,
die Deutsche Bahn Güter-/Verbindungsstrecke Hagen-Heubing - Hagen-Eckesey im Westen und die Fußgängerüberführung über
die Becheltestraße im Süden.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab
1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf
die Bürgerbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB in der zuletzt gültigen
Fassung.
zu c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den
im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr.
3/99 (508) -Gewerbegebiet Becheltestraße- 2. Fassung, 1. Änderung nach § 13,
einschließlich der Begründung vom 02.05.2006 gemäß § 13 Abs. 2, Punkt 2 BauGB
in der zuletzt gültigen Fassung, die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung
durchzuführen. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Die Begründung vom 02.05.2006 ist Bestandteil des
Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Der Satzungsbeschluss ist noch im Jahr 2006 zu
erwarten.
