22.06.2004 - 6 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Wolff zitiert zunächst einführend die zu dieser Vorlage gefassten Beschlüsse vom Sozialauschuss und  der Bezirksvertretung Hohenlimburg.

 

Herr Steuber sagt ein paar einführende Worte zu der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. 

Der derzeitige Stand sei, dass zum 01.01.2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt würden. Man habe daher  in Gesprächen mit der Agentur für Arbeit in den letzten Monaten die Überzeugung gewonnen, dass die gemeinsame Wahrnehmung dieser Aufgabenstellung in einer Arbeitsgemeinschaft der richtige Weg sei sowohl für die Bürger als auch für uns selbst. Die Dinge sollten so integrativ miteinander verquickt werden, dass der Bürger  nicht merken würde, dass im Hintergrund zwei unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen aktiv seien. Die Leistung solle aus einer Hand an den Mann/an die Frau gebracht werden. In Hagen ginge es um 11.000 Fälle mit ca. 18.000 Personen. Es werde eine schwere Aufgabe sein, die neue Leistung in den kommenden Wochen und Monaten so zu organisieren, dass sie mit einer noch nicht vorhandenen Software, mit noch nicht vorhandenen bzw. qualifizierten Mitarbeitern zum 01.10. rechtzeitig erfasst und dann auch überwiesen werden könne. 

Man habe sich gemeinsam mit der Agentur für Arbeit auf eine Reihe von Zielen verständigt, die man erreichen wolle. Ein wichtiges Ziel zum 01.01.2005 sei, dass die Leistung aus einer Hand geboten würde. Ein weiteres Ziel sei die weitestgehende Nutzung der vorhandenen sechs dezentralen Standorte. Es solle so organisiert werden, dass wenigstens  das sogenannte Fallmanagement, d.h. das Vorhandensein des persönlichen Ansprechpartners vor Ort, erhalten bleibe.

Eine weitere ganz wichtige Voraussetzung sei die Betrachtung der jetzt vorhandenen Struktur von Leistungsanbietern im Bereich “Beschäftigung und Qualifizierung”.  

Dort habe man einen Modus vereinbart, dass diese vorrangig berücksichtigt würden, wenn sie ganz bestimmte Kriterien von Wirtschaftlichkeit, von regionaler Nähe und qualitativen Gesichtspunkten erfüllten. Auf seiten der Träger gebe es eine große Unsicherheit in diesem Zusammenhang.

Zusammengefaßt hieße das, man wolle die Arbeitsgemeinschaft in Hagen durchführen. Man brauche einen Kooperationsvertrag mit der Agentur für Arbeit. Man wisse noch nicht, in welcher Rechtsform dies betrieben würde.

Man gehe davon aus, dass der wesentlicher Kernbestand an notwendigen Mitarbeitern sowohl von der Stadt Hagen, als auch von der Agentur für Arbeit gemeinsam gestellt werde. Die Vorstellung des Gesetzgebers, dass 1 Fallmanager 75 Bedarfsgemeinschaften/Familien betreuen solle, werde wohl in 2005 noch nicht erreicht werden können. Hierzu werde man einen längeren Zeitraum brauchen.

Das Ganze stände natürlich immer unter dem Vorbehalt, dass die Refinanzierung dieser Verwaltungs- und Organisationskosten durch den Bund in ausreichendem Maße sichergestellt sei. Unabhängig von der Organisationsform sei derzeit für die Stadt Hagen mit einem finanziellen Mehraufwand von 4 – 4,5 Millionen  zu rechnen.

 

 

 

 

 

Herr Dr. Schmidt weist auf die Verpflichtung hin, Jugendliche bis 25 Jahre in Arbeit zu vermitteln. Er äußert in diesem Zusammenhang seine Zweifel darüber, dass in 3 Jahren 90.000 neue Lehrstellen geschafft werden können. Das Problem der Arbeitsgemeinschaft werde sein, Plätze für die Jugendlichen zu suchen bzw. vorzuhalten. Dies werde ein Problem sein, das nur kontinuierlich entwickelt werden könne.

 

Herr Strüwer stellt den positiven Aspekt von Hartz IV in den Vordergrund, dass auch langjährig arbeitslose junge Menschen unter  25 Jahren einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz hätten. Dies sei eine sehr anspruchsvolle Umgestaltungsaufgabe und dieser gerecht zu werden, werde sich sicherlich sehr problematisch gestalten. 

Er lobt die Verwaltung und dankt ausdrücklich für das vorhandene Engagement in diesem Zusammenhang.

 

Herr Schledorn schließt sich dem Dank an. Der Jugendhilfeausschuss solle wie in den vergangenen Jahren aktiv werden und den Oberbürgermeister bitten, hier tätig zu werden.

 

Auch Herr Dücker dankt der Verwaltung für die hervorragenden Vorarbeiten und hofft, dass diese nicht umsonst waren. Er glaubt jedoch nicht, dass Hartz IV pünktlich zum 01.01.2005 umgesetzt werden könne. Nicht alle Kommunen seien so weit wie Hagen.

Ein anderer wichtiger Gesichtspunkt sei, Lehrstellen im unteren Niveau anzubieten. Auch er bittet den Jugendhilfeausschuss, einen entsprechenden Appell an Industrie und Gewerbe zu richten. Er könne sich kein besseres System zur Ausbildung unserer Jugendlichen vorstellen als das duale System.

 

Herr Kruska stellt fest, dass er Probleme habe, das Ganze zu verstehen. Hartz IV sollte eine günstige Lösung für die ganzen Probleme sein. Jetzt müsse er der Vorlage entnehmen, dass Hagen im günstigsten Fall 4,2 Millionen € draufzahlen müsse. Gleichzeitig höre er von Hohenlimburg den Vorbehalt der Refinanzierung. Das widerspräche sich doch.

 

Hierzu erläutert Herr Dr. Schmidt, dass sich aus der gesetzlichen Leistung, zu denen die Kommunen verpflichtet seien, sei es im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft oder alleine, eine Mehrbelastung von minimal 4,2 Mio € ergebe. Dies habe mit dem Wegfall des Wohngeldes zu tun

Dies sei eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushaltes, die im Moment zwischen Städtetag und Clement und im Vermittlungsausschuss rauf und runter gerechnet würde. Man habe im Moment die Zusage des Bundes, 2,5 Milliarden von diesen geschätzten 2 – 5 Milliarden Defizit für die Kommunen zu garantieren. Dies sei den Kommunen zu wenig. An diesem Konflikt hänge die ganze Sache im Moment im Vermittlungsausschuss.

 

 

 

Die Arbeitsgemeinschaft werde sich zusammensetzen aus Mitarbeitern, die bereits existierten bei der Stadt und der Agentur. Derzeit erfolge bei der Agentur eine zusätzliche befristete Einstellung von ehemaligen Telekom-Mitarbeitern, die für den Bereich den Dateneingabe verantwortlich seien. Hier müssten 10.000 Fälle eingegeben werden in ein System, was noch keiner kenne.

 

Herr Steuber ergänzt, dass die Stadt die ganzen Unterkunftskosten bezahlen müsse und auch das Personal, das hierzu erforderlich sei. Über alles andere, was hier in der Vorlage stünde, bringe man sich als Stadt nur ein, wenn es vollständig refinanziert werde.  Dies sei die Bedingung. Wenn dies nicht passiere, neige man zu der Empfehlung, es nicht zu tun.

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Beschluss:

1.      Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung

·        mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung vorzubereiten,

·        die personalwirtschaftlichen, organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen rechtzeitig und abschließend zu klären und

·        die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.

Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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