22.06.2004 - 10 JugendhilfeplanungKrisenintervention und Kinder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 22.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Kurte möchte
wissen, ob die Darstellung der Maßnahmenplanung derart umfassend gestaltet sein
müsse oder ob dies auch in einer kürzeren Version möglich sei.
Herr Steuber teilt mit,
dass dies der letzte Baustein sei, den die Verwaltung in dieser Weise vorlege.
Wenn man einmal in dieser Systematik anfange, müsse man konsequenterweise auch
so weitermachen. Es sei eine sehr aufwendige Arbeitsweise, die hier praktiziert
würde. Die Maßnahmen, die hier dargestellt würden, entsprächen dem Stand der
Diskussion, die in Hagen geführt würde. Aber man habe nicht alles erreicht.
Dies sei ein Konzept, das in den nächsten Jahren immer wieder auf den Prüfstein
komme.
Es sei jedoch Aufgabe des
Jugendhilfeplaners, solche Dinge zu bearbeiten.
Man werde zukünftig versuchen, die
Maßnahmen konkreter darzustellen.
Herr Kruska fragt, ob er
nun davon ausgehen könne, dass die eben angesprochene Nummer 17 nun gefördert
würde.
Dazu nimmt Herr Steuber Bezug
auf die Einzelvorlagen, die dann im Einzelfall noch gefertigt und beraten
werden müssten. Letztendlich müsse der Rat dann noch die Mittel bereitstellen.
Herr Haensel weist darauf
hin, dass der Ausschuss zweieinhalb bis drei Jahre fachlich um dieses Thema
gerungen hätte. Man stehe jetzt an einem Punkt, wo man eine Struktur geschaffen
und begonnen habe, Jugendliche zu erreichen, die durch das Netz der Jugendhilfe
gefallen seien. Er hielte es für fatal als Signal in der Hagener
Öffentlichkeit, wenn man an dieser Stelle, an der man offensichtlich Dinge
erkannt habe, die zu verändern seien,
diese dann nicht trotz der finanziell schwierigen Situation anpacke.
Es gehe auch um das zurückgewonnene
Vertrauen der Jugendlichen.
Herr Dr. Schmidt betont, dass
er dies inhaltlich so unterstreichen könne. Er müsse jedoch jetzt formal reagieren. Es liege hier ein
Umsetzungsbeschluss vor, in dem der
Ausschuss die anliegende Maßnahmenplanung beschliesse und den
Fachbereich mit der Koordinierung der trägerübergreifenden Umsetzung
beauftrage. Man habe hiermit den Auftrag, auch den Punkt 17 umzusetzen.
Aber Fakt sei nunmal, dass für diese
Maßnahme kein Geld vorhanden sei. Wenn man das vorliegende Konzept übernehme,
müsse dies professionell mit Personalzuschüssen laufen. Die Verwaltung habe
diese Maßnahme im Vergleich zu anderen Maßnahmen gewichtet und sei zu dem
Ergebnis gekommen, dass sie aus fachlicher Sicht nicht an die erste Stelle gesetzt
werden könne. Natürlich habe der Ausschuss das Recht, die Maßnahme ganz anders
zu gewichten.
Herr Hansel möchte
wissen, ob es verwaltungsintern geprüft worden sei, ob eine Umstrukturierung möglich sei, bei der
eventuell eine halbe Stelle aus dem ASD für die Streetworkerstelle umgewandelt
werden könne.
Herr Dr. Schmidt nimmt die
Anregung als Prüfauftrag an die
Verwaltung entgegen und setzt diesen an die erste Stelle der zu prüfenden
Dinge.
Herr Strüwer regt an,
daneben zu prüfen, wo es möglicherweise Schnittstellen zur städtischen
Verwaltung oder zu anderen Trägern gebe. Weitergehende Überlegungen könnten
sein, ob es eventuell im Rahmen der Budgetverträge Möglichkeiten gebe,
Aufgabenverlagerungen vorzunehmen. Er sähe dieses Thema nicht mit dieser
Vorlage als beendet an, sondern er gehe nach wie vor davon aus, dass weiterhin
Gespräche in dieser Sache geführt würden in der Hoffnung darauf, eine Lösung zu
finden.
Frau Wolff würde gern
wissen, was die geführten Gespräche ergeben hätten.
Dazu äußert sich Herr Steuber und
teilt mit, dass dies in mehreren Runden im Rahmen der Budgetgespräche
Gegenstand der Diskussion gewesen sei. Fakt sei, dass eine Finanzierung nur
möglich sei, wenn man die 30.000 € auf die einzusparenden 300.000 € aufsatteln
würde, es sei denn, man finde intern innerhalb der Verwaltung eine
Refinanzierungsmöglichkeit.
Herr Steuber möchte auf einen Punkt
besonders hinweisen und zwar auf den Inhalt einer Vorlage, in der eine Stelle
aus dem ASD als Gegenfinanzierung für diese Aufgabe im Pflegekinderdienst bereits als Kompensation diente. Jedesmal,
wenn eine Stelle frei würde, stünde sie auf der Agenda zu prüfen, sei diese
Stelle notwendig, könne sie entfallen oder werde sie weiter gebraucht. Im ASD
könne man dies sicherlich auch noch weiter tun. Er warne jedoch ausdrücklich
davor, in einem solchen Bereich, der extrem
strafrechtlich bedroht sein könne, bis an die Grenze zu gehen. Die
Personalbemessung sei in den letzten Jahren wiederholt sorgfältig gemacht
worden und sie sei knapp bemessen.
Herr Haensel kann die Zahl
im Zusammenhang mit der Inobhutnahme nicht einordnen und fragt, wie er diese zu
interpretieren habe.
Herr Kothe erläutert
dazu, dass es im Bezirk Mitte I eine Konzentration von Problemfällen gebe und
die Zahl von 127 daher atypisch sei. Die Höhe der Inobhutnahmen habe etwas
damit zu tun, welches Klientel in welcher Konzentration wo lebe. In anderen
Bereichen steige die Zahl der Inobhutnahmen stetig an, während sie in Mitte I
ziemlich gleichbleibend sei.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die anliegende
Maßnahmenplanung und beauftragt den Fachbereich Jugend und Soziales -
Jugendhilfeplanung - mit der Koordinierung der trägerübergreifenden Umsetzung.
Für dieses Umsetzungsprojekt nutzt der Fachbereich die
Planungsstruktur aus dem Bereich der Erziehungshilfe. Die AG 4 (vormals AG 4/5)
begleitet diesen Umsetzungsprozess fachlich.
Soweit finanzrelevante Entscheidungen
notwendig werden, legt der Fachbereich dem JHA gesonderte Beschlussvorlagen
vor.
Der Fachbereich berichtet dem JHA über konkrete Umsetzungsergebnisse.
