07.07.2004 - 8.6 Widmung der Straße " "Times Busch"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Söhnchen meint, dies sei ein komischer Straßenname.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV NRW S. 708), die Widmung

der Straße “Times Busch” (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Halden Flur 5 Flurstück 835, 856, 870, 871, 872, 874 und 876).

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der Straßenuntergruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich -Vz 325- StVO) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche dient dem Gemeingebrauch.

Sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Plan gelb angelegt und rot umrandet dargestellt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 8

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 1

 

 

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