07.07.2004 - 8.5 Bebauungsplan Hohenlimburg Nr. 1 "Auf dem Sombo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau David erklärt, es handele sich hierbei um eine Vorsichtsmaßnahme.

 

Herr Leisten meint, dies sei eine Vorsichtsmaßnahme gegen einen Investor. Wenn man speziell das täte, blockiere man einen der letzten Investoren in Hagen.

 

Herr Palsherm gibt Herrn Leisten recht.

 

Frau David macht weitere Ausführungen und erklärt, es gehe hier um die Nachnutzung.

 

Herr Strüwer meint, die Zeiten seien vorbei, wo man sich aussuchen könne, wer sich wo ansiedele.

 

Frau David schlägt vor, die Angelegenheit im Rahmen des FNP zu diskutieren, wenn die Bezirksvertretung dieser Einleitung jetzt nicht zustimmen wolle.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Änderung Nr.2 zum Bebauungs­plan Hohenlimburg Nr. 1 “Auf dem Somborn” gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird im wesentlichen begrenzt durch

- die Lenne im Westen bzw. Süden

- die Henkhauser Str. bzw. Im Niederfeld im Osten

- und durch eine gedachte Verbindungslinie zwischen dem Friedhof und der Elseyer Str. im Norden.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 0

 

 

Dagegen:

 10

 

 

Enthaltungen:

 1

 

 

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