09.06.2004 - 7 Anfragen gem. § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Geßler fragt zum 30km/h – Geschwindigkeitsbereich auf der Voerder Straße in Richtung Voerde zwischen Ev. Kindergarten Voerder Straße und der Straße Auf dem Piepenstöcken nach, warum nach Errichtung der Neubauten dort das Verkehrszeichen mit 50km/h nicht mehr stehen würde. Weiter fragt er, ob die 30km/h jetzt bis zur Ortsgrenze gelten würde.

Herr Grothe antwortet, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung, wie hier die 30km/h automatisch an der folgenden Einmündung enden würden, sofern keine Zusätze an dem Verkehrszeichen gegeben werden.

 

Frau Bremser fragt zum Gebäude der früheren Gaststätte ”Schützenhof”, Voerder Straße / Im Kettelbach nach, ob der Verwaltung bekannt sei, dass das Gebäude nicht mehr gesichert ist. Die bisher vorhandenen Holzbarrikaden seien entfernt worden und die Fenster wieder offen. Soweit ihr bekannt, sei der Eigentümer doch verpflichtet worden, Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen.

Da von den noch anwesenden Verwaltungsmitarbeitern die Frage nicht beantwortet werden kann, sagt Herr Grothe Prüfung und schriftliche Stellungnahme zu.

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