09.06.2004 - 6.4 Eintragung in die Denkmallistehier: Eintragung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Weber weist zunächst darauf hin, dass man nach interfraktioneller Rücksprache nicht ganz dem Verwaltungsvorschlag folgen könne. Vielmehr habe man sich darauf verständigt, dass nur die beiden Brücken und die beiden Fassaden im Bereich der Brücken erhalten werden sollten. Damit sollte das Erscheinungsbild von Westerbauer gewahrt werden.   

Herr Grothe erklärt drauf, dass ein Gutachten des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege vorliege. Nach diesem Gutachten habe die Untere Denkmalbehörde dann keinen Ermessenspielraum mehr und müsse entsprechend folgen. Einen anderweitigen Beschluss der Bezirksvertretung Haspe müsse er dann auf seine Rechtmäßigkeit prüfen lassen. 

Herr Weber antwortet hierauf, dass er einen Rechtsstreit, sofern er denn erforderlich sei, nicht scheuen würde.  

In einer kurzen Diskussion an der sich die Herren Jaeger, Warda, Geßler und Weber beteiligen, werden einige Argumente zur Unterschutzstellung bzw. Nichtunterschutzstellung ausgetauscht.

Letztlich lässt Herr Weber dann über den gemeinsamen Beschlussvorschlag abstimmen.  

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe lehnt den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag ab, weil sie die denkmalwürdige Einschätzung der Verwaltung nicht in Gänze teilt.

 

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt, die Verbindungsbrücken sowie die Fassaden zwischen den Brücken entsprechend des beiliegenden gekennzeichneten Lageplanes in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 

 

Dafür:

 12

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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