07.06.2004 - 4.3 Hauskläranlagen bis 2005
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mo., 07.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0403/2004 Hauskläranlagen bis 2005
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Stiller-Ludwig teilt mit, dass
die Verwaltung in der letzten Woche mit der Stadtentwässerung eine
Prioritätenliste erstellt hat, welche Kleinkläranlagen bis zum 31.12.2005
dauerhaft betrieben werden können und welche nicht. Um welche Anlagen es sich
handelt kann bei der Verwaltung nachgefragt werden.
Herr Bihs bezieht sich bei seinen
Ausführungen auf den im Sitzungsraum ausgehängten Plan und geht auf die
Kleinkläranlagen ein, welche bis Ende des Jahres 2005 bearbeitet und an die
Kanalisation angeschlossen werden müssen. In diesem Zusammenhang stellt er die
wichtigsten Standorte und geplanten Maßnahmen vor. Die Verwaltung wird aber
versuchen noch weitere Maßnahmen vorzuziehen, die eigentlich erst nach dem
Jahre 2005 vorgesehen sind. Auch hier zählt er einige Beispiele auf. Maßgeblich
ist das Abwasserbeseitigungsprogramm.
Frau Stiller-Ludwig weist daraufhin,
dass hinsichtlich der Sanierung einer Kleinkläranlage zurzeit noch Zuschüsse
vom Land gewährt werden. Kleinkläranlagenbesitzer, welche ihre Anlage zukünftig
sanieren müssen, sollen sich bei der Verwaltung melden, damit diese die
Förderung noch in Anspruch nehmen können.
Herr Dr. Lemme fordert die Verwaltung
auf, die Kleinkläranlagenbesitzer über den aktuellen Stand regelmäßig und
ausführlich zu informieren.
Frau Stiller-Ludwig und Herr Bihs
stimmen Herrn Dr. Lemme zu und teilen mit, dass bereits Pressemitteilungen
aufgegeben wurden. Zusätzlich versucht die Verwaltung einen Kontakt zu den
Kleinkläranlagenbesitzer aufzunehmen. Dabei sei aber nicht zu vergessen, dass
jeder Kleinkläranlagenbetreiber die Pflicht hat, sich regelmäßig über den
neusten Stand des aktuellen Geschehens zu informieren.
Das gesamte Verfahren, ob Anschluss an
die Kanalisation oder Sanierung der vorhandenen Kleinkläranlage, gestaltet sich
einfacher, wenn der Betreiber sich im Vorfeld bereits erkundigt mit welchen
Maßnahmen er zu rechnen hat.
Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Lemme,
ob mit der Verwaltung bei einem geplanten Kanalisationsanschluss noch
Abstimmungen möglich sind, antwortet Herr Bihs, dass die Wünsche und Vorschläge
der Bürger mit den Vorstellungen der Verwaltung meistens differieren, aber
Einzelabstimmungen durchaus möglich sind, solange ein Zugang zum Kanal
gesichert ist.
Auf eine weitere Nachfrage von Herrn
Dr. Lemme, wie die Kanalanschlusskosten sich gestalten, antwortet Herr Bihs,
dass sich dies nach dem Unterschied des Einzelfalles richtet. Fakt ist, dass
alle Personen die am Kanal angeschlossen werden, Kanalanschlussbeiträge zahlen
müssen. Er geht hierbei auf die Unterschiede zwischen einem Gewerbegrundstück
und einem Privatgrundstück ein. Die eigentlichen Kanalanschlusskosten, d.h. der
Kanal vom eigenen Grundstück zum öffentlichen Kanal, sind vom Eigentümer zu
tragen.
