07.06.2004 - 7.2 I. Nachtrag zur Satzung für die kommunalen Frie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mo., 07.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter:
Herr Zillner
In seiner Berichterstattung bezieht
sich Herr Zillner auf die Verwaltungsvorlage und geht dabei insbesondere auf
die Tuchbestattung und der natürlichen Bestattung in Form einer Waldgrabstätte
ein.
Auf die Frage von Herrn Wölm, welcher
Friedhof sich für Waldgrabstätten eignet, entgegnet Herr Zillner, dass für
diese Art von Bestattung der Waldfriedhof Loxbaum vorgesehen ist.
Auf die Frage von Herrn Beyer, ob sich
jetzt jeder in einem Tuch bestatten lassen kann und wie die Muslime vor dieser
Regelung beerdigt wurden, antwortet Herr Zillner, dass grundsätzlich jeder eine
Tuchbestattung in Anspruch nehmen kann.
Hinsichtlich der Beerdigung
moslemischer Glaubensangehöriger, berichtet Herr Zillner, dass diese in der
Vergangenheit in ihr Heimatland überführt wurden.
Der Rat hat allerdings beschlossen,
dass ein moslemisches Bestattungsfeld
auf den städtischen Friedhof in Vorhalle einzurichten ist.
