07.06.2004 - 7.2 I. Nachtrag zur Satzung für die kommunalen Frie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Zillner

 

In seiner Berichterstattung bezieht sich Herr Zillner auf die Verwaltungsvorlage und geht dabei insbesondere auf die Tuchbestattung und der natürlichen Bestattung in Form einer Waldgrabstätte ein.

 

Auf die Frage von Herrn Wölm, welcher Friedhof sich für Waldgrabstätten eignet, entgegnet Herr Zillner, dass für diese Art von Bestattung der Waldfriedhof Loxbaum vorgesehen ist.

 

Auf die Frage von Herrn Beyer, ob sich jetzt jeder in einem Tuch bestatten lassen kann und wie die Muslime vor dieser Regelung beerdigt wurden, antwortet Herr Zillner, dass grundsätzlich jeder eine Tuchbestattung in Anspruch nehmen kann.

Hinsichtlich der Beerdigung moslemischer Glaubensangehöriger, berichtet Herr Zillner, dass diese in der Vergangenheit in ihr Heimatland überführt wurden.

Der Rat hat allerdings beschlossen, dass ein moslemisches Bestattungsfeld  auf den städtischen Friedhof in Vorhalle einzurichten ist.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den I. Nachtrag zur Friedhofssatzung der Stadt Hagen vom 05. Dez. 2001 wie er als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 9

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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