03.06.2004 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 03.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau T. möchte wissen, ob im Zusammenhang mit der Volmerenaturierung ein Gutachten bezüglich der Hochwassergefahr erstellt worden sei und wo dieses Gutachten einzusehen sei. Darüber hinaus bittet Frau T. um Auskunft, wer für eventuelle Hochwasserschäden haftbar gemacht werden könne.
Herr Grothe erwidert, dass ein entsprechendes Gutachten in Abstimmung mit dem Staatlichen Umweltamt erstellt worden sei. Zu Fragen der Haftung durch Hochwasser könne er keine Auskunft geben, da er davon ausgehe, dass ein solcher Schadensfall nicht eintreten werde. Eine Einsichtnahme in das Gutachten sei möglich.
Herr K. erkundigt sich, wann die Firma Weller in den Gebäudekomplex der ehemaligen Firma Röttger in Vorhalle einziehe.
Herr Horn entgegnet, dazu keine Antwort geben zu können. Er sei lediglich darüber informiert, dass entsprechende Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien aufgenommen worden seien.
Herr E. möchte vor dem Hintergrund des ausgewiesenen Haushaltsdefizites beim Karl-Ernst-Osthaus-Museum und beim Hohenhof in Höhe von rd. 1,1 Millionen Euro für das Jahr 2004 wissen, ob es bei dieser desolaten Haushaltslage nicht angebracht sei, die Planungen für das neu zu errichtende Emil-Schumacher-Museum zu überdenken und die Errichtung ggf. einem privaten Investor zu überlassen oder die Kunstwerke in einem anderen Gebäude unterzubringen.
Frau Grehling weist darauf hin, dass es Überlegungen gebe, das Emil-Schumacher-Museum über ein PPP-Projekt zu realisieren. Zu den von Herrn E. genannten Unterhaltungskosten der Hagener Museen erklärt Frau Grehling, es sei beabsichtigt, diese Kosten durch gemeinschaftliche Personalnutzung und eine verbesserte Energieausstattung zu reduzieren.
Herr E. nimmt Bezug auf die veröffentliche Umfrage, wonach über 80 v. H. der Hagener Bürger das Emil-Schumacher-Museum ablehnen würden und es für wichtiger erachteten, die vorhandenen Einrichtungen zu renovieren.
Herr Horn merkt an, es sei nicht möglich gewesen, auf die Fragestellung bei der angesprochenen Umfrage Einfluss nehmen. Er vertritt die Auffassung, dass die Stadt Hagen bei der Realisierung des Emil-Schumacher-Museums national und international an Qualität und an Attraktivität gewinnen werde.
Herr B. weist auf die von ihm eingereichten Fragen zum Thema Erschließungsbeiträge hin (Anlage 1 der Niederschrift) und bittet um schriftliche Beantwortung.
Herr Horn sagt eine Beantwortung zu.
Darüber hinaus möchte Herr B. wissen, ob es eine Terminplanung zur Weggestaltung entlang der Volme zwischen neuem Rathaus und Marktbrücke gebe.
Herr Grothe erwidert, dass es hier in absehbarer Zeit nicht zu einer Realisierung kommen werde; bisher existierten nur Planungen für diesen Bereich.
Frau St. kritisiert, dass die Fraktion Bündnis 90/die Grünen zu den Vorgängen am Fichte Gymnasium erst jetzt, nach vorliegen der Entscheidung durch die Bezirksregierung, Stellung beziehe. Sie möchte wissen, welche Beweggründe zu dieser verspäteten Stellungnahme geführt hätten und ob die Fraktion Bündnis 90/die Grünen über die Hintergründe umfassend informiert sei, um das Wohl von Schülern, Lehrern und Eltern im Auge zu behalten.
Frau Kingreen entgegnet, die Fraktion Bündnis 90/die Grünen sei der Ansicht, Personalangelegenheiten seien nicht beratungsrelevant für den Rat der Stadt Hagen. Gegenüber Vertretern der Schulpflegschaft, die zu Gast in der Fraktion gewesen seien, sei die Bitte geäußert worden, sich dafür einzusetzen, den Schulfrieden wieder herzustellen. Frau Kingreen macht deutlich, dass sie es nicht für legitim halte, wenn Eltern der Schulaufsichtsbehörde Besetzung der Stelle des Schulleiter vorschreiben wollten. Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen habe sich erst am Schluss zu dem Sachverhalt geäußert, da die Bezirksregierung überraschend eine andere Entscheidung als erwartet getroffen habe.
Herr Horn macht darauf aufmerksam, dass im öffentlichen Teil der Ratssitzung nicht über Personalangelegenheiten beraten werde.
Frau W. bittet um Auskunft, warum Herr Hamburger von der Bezirksregierung Arnsberg zu der Ratssitzung eingeladen worden sei, nicht jedoch Vertreter der Eltern, der Schulpflegschaft und der Lehrer.
Herr Horn erläutert, dass Herr Hamburger zum Tagesordnungspunkt über die Situation am Fichte Gymnasium eingeladen worden sei, um aus erster Hand über die Entscheidung der Bezirksregierung informiert zu werden. Personalangelegenheiten an Schulen fielen in die Zuständigkeit des Landes.
Herr Ludwig weist darauf hin, dass die Fraktion Bürger für Hagen einen aktuellen Sachstandsbericht verlangt habe. Die Zuständigkeit in Personalangelegenheiten für Landesbedienstete, insbesondere des Personals an Schulen, liege, wie Herr Horn schon ausgeführt habe, in der Zuständigkeit der Bezirksregierung. Aufgrund dieser Zuständigkeit sei auch nur die Bezirksregierung mit der Angelegenheit befasst gewesen und der Rat der Stadt habe einen Anspruch darauf, bei dem angesprochenen Tagesordnungspunkt von den zuständigen Mitarbeitern der Bezirksregierung informiert zu werden.
Frau W. wirft die Frage auf, ob der Rat der Stadt den anwesenden Eltern die Möglichkeit geben würde, zu dem genannten Tagesordnungspunkt weitere Fragen zu stellen.
Herr Horn lehnt dies unter Hinweis auf die Gemeindeordnung ab. Um den Einwohnern die Möglichkeit einzuräumen bestimmte Themen zu hinterfragen, sei die Einwohnerfragestunde zu Beginn einer jeden Sitzung vorgesehen.
Frau W. möchte ferner wissen, wie die Fraktion Bündnis 90/die Grünen dazu käme, die Eltern in den Hagener Zeitungen als instrumentalisierte, ehrabschneidende, beleidigende und organisierte Masse zu bezeichnen. Den Eltern gehe es ausschließlich um das Wohl der Kinder und eine qualitative Arbeit am Fichte Gymnasium, wozu sie das Recht und auch die Pflicht hätten.
Frau Kingreen zitiert aus dem angesprochenen Presseartikel und vertritt die Auffassung davon nichts zurücknehmen zu müssen.
Unter Bezugnahme auf die Hartz IV Gesetze wirft Herr S. die Frage auf, wieviele Behinderte unter den für die Stadt Hagen erwarteten 10.000 betroffenen Personen befänden und wo offene Stellen in ausreichender Anzahl verfügbar seien, um diese Personen auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigen zu können.
Herr Horn erwidert die genaue Anzahl betroffener Behinderter nicht parat zu heben, sichert jedoch eine schriftliche Antwort zu, wenn die Zahl zu ermitteln sei. Er hebt hervor, dass eine Beschäftigungsmöglichkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Herausforderung darstelle. Bei den Vorbereitungen zur Umsetzung des Hartz IV Programms, das gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit erfolge, habe die Stadt Hagen bisher die weitesten Fortschritte gemacht. Dabei seien für Hagen Kosten von über vier Millionen Euro zu erwarten, obwohl ursprünglich eine Entlastung der Kommunen versprochen worden sei. In dieser Frage müsse es noch zu Nachbesserungen kommen.
In diesem Zusammenhang möchte Herr S. wissen, wer die Verantwortung trage, wenn Personen, auf die die aus der Umsetzung des Hartz IV Programms resultierenden Zwangsmaßnahmen, z.B. Umzüge, zutreffen würden, sich gesundheitlich etwas antun würden.
Herr Horn entgegnet diese Frage nicht beantworten zu können.
Herr S. erkundigt sich ferner, mit welchen Auswirkungen für die Hagener Straßenbahn AG zu rechnen sei, nachdem die Landesregierung die Zuweisungen für den öffentlichen Nahverkehr massiv gekürzt habe und ob es richtig sei, dass insbesondere der Stadtteil Hohenlimburg von Linienkürzungen betroffen sei.
Herr Horn merkt an, in dieser Angelegenheit den Vorstand der Hagener Straßenbahn AG direkt zu befragen.
Herr S. nimmt Bezug auf einen Zeitungsartikel der Westfalenpost in dem Bündnis 90/Die Grünen die Linienführung der Hagener Straßenbahn kritisiere. Er möchte wissen, wie die Partei einerseits als Teil der Landesregierung die Kürzungen im öffentlichen Nahverkehr mittrage und andererseits in Hagen Kritik an den Planungen übe.
Herr Riechel erläutert, dass sich der Presseartikel auf die Umgestaltung der Hagener Innenstadt bezogen habe. Im Rahmen der Umbaumaßnahmen in der Kampstr. müssten die Busse umgeleitet werden. Im Einzelnen ziehe dies längere Fahrzeiten nach sich und die Fahrgäste könnten darüber hinaus wegen der längeren Fahrstrecke der Busse den Kurzstreckentarif nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies habe jedoch nichts mit der Umgestaltung bei den Fördermitteln seitens des Landes zu tun.
