27.05.2004 - 11 Gesetzliches Überschwemmungsgebiet der Volme

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schürg teilt mit, das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für die Volme sei festgesetzt worden und erläutert eingehend anhand von Plänen die Begriffe Tabuflächen, Überschwemmungsgebiete, potentielle Überschwemmungsgebiete und rückgewinnbare Flächen. Außerdem zeigt Herr Schürg anhand des Kartenmaterials die verschieden festgelegten Gebiete entlang der Volme.

 

Die Mitglieder des Umweltausschusses nehmen den Bericht zur Kenntnis.

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