19.05.2004 - 10 Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagemen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 19.05.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr
Dr. Ramrath
hält das Neue Kommunale Finanzmanagement für eine komplexe Aufgabenstellung,
bei der viele Fehler gemacht werden können. Der Starttermin 01.01.2008 sei auch
nicht mehr weit hin. Deswegen frage er die Verwaltung, wann ein Zeitraster
präsentiert werde, welches die unterschiedlichen Problemlagen aufgreife.
Herr Horn entgegnet,
dass die Vorlage auf den Seiten 16 und 17 einen solchen Zeit- und
Ressourcenplan enthalte. Darüber hinaus schule das Südwestfälische
Studieninstitut für kommunale Verwaltung die entsprechenden Mitarbeiter.
Herr Pollex stimmt Herr
Dr. Ramrath zu, dass man bereits jetzt unter einer großen zeitlichen Brisanz
leide. Zusätzlich zu den von Herrn Horn gemachten Ausführungen verweise er noch
auf die Seite 6 der Vorlage. Mit der hier dargestellten Projektstruktur
versuche man die anstehenden Problemfelder strukturiert abzuarbeiten.
Herr Dr. Ramrath will die Fragestellung nicht überdehnen, gebe jedoch zu bedenken, dass
eine Abarbeitung Ende 2007 so wie in der Vorlage dargestellt zu spät sei.
Frau Grehling entgegnet zur
Vermeidung von Mißverständnissen, dass nicht Ende 2007 die Abarbeitung beginne,
sondern das Projekt stehen müsse. Deswegen werde bereits jetzt mit den
Vorbereitungen begonnen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die in
der Vorlage vorgestellte Organisations- und Projektstruktur umzusetzen und zur
Begleitung des Prozesses, die Auswahl eines externen Beratungsunternehmens
vorzubereiten.
Die Vorberatung für die
parlamentarischen Gremien soll durch die Lenkungsgruppe, die bereits für den
gesamtstädtischen Konsolidierungsprozesses eingerichtet worden ist,
wahrgenommen werden.
Die Verwaltung berichtet darüber
hinaus zwei mal jährlich dem HFA über den Stand, den Fortgang und die
Entwicklung des Gesamtprojektes.
