17.06.2004 - 6 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Brauers gibt eine kurze Einführung zur Vorlage. Dabei geht Herr Dr. Brauers auf die Probleme ein, die insbesondere bei der Gründung der Arbeitsgemeinschaft und der dafür zu wählenden Rechtsform liegen.

 

Frau Oestereich dankt dem Fachbereich Jugend und Soziales für die gute Vorarbeit.

Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass der Städtetag den Kommunen empfohlen habe, die Verhandlungen bzgl. einer Teilnahme in den Arbeitsgemeinschaften zu stoppen.

 

Herr Röspel erklärt für die CDU-Fraktion das grundsätzliche Einverständnis mit der von der Verwaltung erstellten Vorlage.

 

Herr Steuber weist auf die zu erwartenden Probleme bei der Umstellung durch Hartz IV hin. Insbesondere könnte die Umstellung erhebliche Veränderungen für die Regionalen Sozialen Dienste bedeuten. Weitere Probleme können aufgrund des engen zeitlichen Rahmens und der EDV-Umstellung auftreten.

 

Herr Schellhorn führt für die SPD-Fraktion aus, dass diese ebenfalls mit der Vorlage einverstanden sei. Allerdings bittet er mit Blick auf das für die geplante Arbeitsgemeinschaft erstellte Organigramm darauf zu achten, dass kein “Wasserkopf” aufgebaut wird.

 

Herr Dücker dankt für die gute Vorlage und möchte Wissen, ob es einen “Notfallplan” für den 01.01.2005 geben werde, falls die Einführung nicht wie geplant funktioniere.

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass die Vorlage bereits einen Notfallplan enthalte. Des Weiteren äußert er sich zur Aussage bzgl. des “Wasserkopfes”.

 

Frau Oestereich stellt den Beschluss einschließlich der Beschlüsse der BV Nord und BV Hohenlimburg zur Abstimmung.

 

Frau Kuschel-Eisermann verlässt die Sitzung um 17:30 Uhr.

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Beschluss:

1.      Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung

·        mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung vorzubereiten,

·        die personalwirtschaftlichen, organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen rechtzeitig und abschließend zu klären und

·        die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.

Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.

 

Zusätzlich (sich den ergänzenden Beschlüssen der BV Hohenlimburg und der BV Nord anschließend):

 

5.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung sich in den Kooperationsgesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass der Fortbestand der bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt wird. Hier ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z.B. Caritas, Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration und andere auch die notwendige Planungssicherheit für die Fortführung ihrer Arbeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen von Hartz IV erhalten.

6.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, bei den organisatorischen Planungen darauf hinzuwirken, dass basierend auf den sehr guten Erfahrungen mit der Sozialagentur Hohenlimburg auch zukünftig im Rathaus Hohenlimburg ein vollwertiges Leistungszentrum vorgehalten wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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