17.06.2004 - 6 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Do., 17.06.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Brauers gibt eine kurze Einführung
zur Vorlage. Dabei geht Herr Dr. Brauers auf die Probleme ein, die insbesondere
bei der Gründung der Arbeitsgemeinschaft und der dafür zu wählenden Rechtsform
liegen.
Frau Oestereich dankt dem Fachbereich
Jugend und Soziales für die gute Vorarbeit.
Herr Dr. Schmidt teilt mit, dass der
Städtetag den Kommunen empfohlen habe, die Verhandlungen bzgl. einer Teilnahme
in den Arbeitsgemeinschaften zu stoppen.
Herr Röspel erklärt für die
CDU-Fraktion das grundsätzliche Einverständnis mit der von der Verwaltung
erstellten Vorlage.
Herr Steuber weist auf die zu
erwartenden Probleme bei der Umstellung durch Hartz IV hin. Insbesondere könnte
die Umstellung erhebliche Veränderungen für die Regionalen Sozialen Dienste
bedeuten. Weitere Probleme können aufgrund des engen zeitlichen Rahmens und der
EDV-Umstellung auftreten.
Herr Schellhorn führt für die
SPD-Fraktion aus, dass diese ebenfalls mit der Vorlage einverstanden sei.
Allerdings bittet er mit Blick auf das für die geplante Arbeitsgemeinschaft
erstellte Organigramm darauf zu achten, dass kein Wasserkopf aufgebaut wird.
Herr Dücker dankt für die gute Vorlage
und möchte Wissen, ob es einen Notfallplan für den 01.01.2005 geben werde,
falls die Einführung nicht wie geplant funktioniere.
Herr Dr. Schmidt weist darauf hin,
dass die Vorlage bereits einen Notfallplan enthalte. Des Weiteren äußert er
sich zur Aussage bzgl. des Wasserkopfes.
Frau Oestereich stellt den Beschluss
einschließlich der Beschlüsse der BV Nord und BV Hohenlimburg zur Abstimmung.
Frau Kuschel-Eisermann verlässt die
Sitzung um 17:30 Uhr.
Beschluss:
1.
Der
Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Hagen
beschließt, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44
b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.
3.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung
·
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung
vorzubereiten,
·
die personalwirtschaftlichen, organisatorischen,
haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen
rechtzeitig und abschließend zu klären und
·
die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale
Rechtsform zu ermitteln.
Dem Rat ist rechtzeitig
eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
4.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an
der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur
unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und
Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.
Zusätzlich (sich den ergänzenden Beschlüssen der BV
Hohenlimburg und der BV Nord anschließend):
5. Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung sich in den Kooperationsgesprächen mit
der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass der Fortbestand der
bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und
Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt
wird. Hier ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z.B. Caritas,
Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration und andere auch die notwendige
Planungssicherheit für die Fortführung ihrer Arbeit bis zum Inkrafttreten der
gesetzlichen Bestimmungen von Hartz IV erhalten.
6. Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, bei den organisatorischen Planungen
darauf hinzuwirken, dass basierend auf den sehr guten Erfahrungen mit der
Sozialagentur Hohenlimburg auch zukünftig im Rathaus Hohenlimburg ein
vollwertiges Leistungszentrum vorgehalten wird.
