29.11.2006 - 4 Geruchsbelästigungen LWB Refractories

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Vor dem Hintergrund der Anfrage des Landschaftsbeirates an das Staatliche Umweltamt Hagen (STUA) wird unter Beteiligung von Herrn Meilwes, Herrn Fähmel, Herrn Seidel, Herrn Freier, Herrn Schumacher, sowie den Herren Arzt und Schmied vom STUA Hagen, folgendes erörtert:

 

Die parafinartige Geruchsbelästigung entsteht in den Tunnelöfen der Fa. LWB Refractories, in der die Feuerfeststeine gebrannt werden. Eine Entstehung in den auf dem Werksgelände befindlichen Drehrohröfen und Temperöfen kann ausgeschlossen werden, da die erstgenannten mit Elektrofiltern und die zweitgenannten mit Abgasreinigungsfiltern und Datenloggern versehen sind. Die Tunnelöfen sind mit keiner Filteranlage ausgestattet. Ferner kommen lediglich in den Tunnelöfen Parafine zum Einsatz. Auf Anfrage von Herrn Freier erläutert Herr Arzt, dass in den Temperöfen auch magnesithaltige Produkte u. a. unter Verwendung bituminöser Bindemittel hergestellt werden.

 

Der Betrieb der Tunnelöfen wurde erstmals im Jahre 1941 durch die Stadt Hagen genehmigt. Auf dieser Genehmigung aufbauend, wurden im weiteren Verlauf Genehmigungen gem. BImSchG erteilt. Die Genehmigungen sind unbefristet. Derzeit besteht aufgrund der Einhaltung der Richtwerte der TA-Luft kein Nachbesserungsbedarf. Gleichwohl sei die Fa. LWB Refractories bemüht, die Geruchsbelästigung über eine Abgasrückführung zu halbieren. Die Maßnahmen werden nach Kenntnis des STUA ungefähr Mitte 2007 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse sind dann abzuwarten.

 

Hinsichtlich der Ekelerregbarkeit der Gerüche wurde seitens des STUA Hagen eine Stellungnahme von dem Büro ANECO angefordert. Die olfaktorische Untersuchung des Rohgases durch anerkannte Probanden kam zu dem Ergebnis, dass die Gerücheim Sinne der Geruchsimmissionsrichtlinie als nicht ekelhaft eingestuft werden. Dies bedeute jedoch nicht, dass die individuelle Wahrnehmung andersgelagert sein kann, da der Gesetzgeber die Norm nicht an die höchste Empfindlichkeit abgestellt hat. Die mehrfache Anfrage von Herrn Meilwes, auf welcher Stufe der in der Geruchsimmissionsrichtlinie aufgeführten achtstufigen Skala die Probanden die Gerüche eingestuft haben, bleibt seitens der Vertreter des STUA unbeantwortet.

 

Die Notwendigkeit, neben der quantitativen Erfassung des Kohlenstoffausstoßes die qualitative Zusammensetzung des Abgasstroms zu messen, wird seitens des STUA nicht gesehen, da die Zusammensetzung der in die Tunnelöfen eingebrachten Stoffe konstant ist und diese Stoffe nicht im Verdacht stehen, gem. Anhang der TA-Luft, gesundheitsschädliche Verbindungen in relevanter Menge zu bilden. Grundsätzlich sei die Probennahme auf einer definierten Messstrecke im Abluftstrom am Kamin zwar möglich, es bestehe jedoch aufgrund des vorgenannten keine rechtliche Handhabe, solche dauerhafte qualitative Messungen anzuordnen.

 

Es besteht Dissens in dem Punkt, ob es sich bei dem Verbrennungsprozess im Tunnelofen um eine vollständige oder unvollständige Verbrennung handelt. Aus Sicht von Herrn Meilwes spricht die Aussage eines Vertreters der LWB Refractories, Herrn Rouillè, im UWA, dass man eine Rückführung der Abgase unter anderem anstrebe, um eine vollständigere Verbrennung zu erreichen, dafür, dass die derzeitige Verbrennung unvollständig sei.  Somit ist die Bildung schädlicher Verbindungen aus seiner Sicht derzeit nicht gänzlich auszuschließen.

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