29.11.2006 - 4 Geruchsbelästigungen LWB Refractories
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 29.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Vor dem Hintergrund der Anfrage des Landschaftsbeirates an das Staatliche
Umweltamt Hagen (STUA) wird unter Beteiligung von Herrn Meilwes, Herrn
Fähmel, Herrn Seidel, Herrn Freier, Herrn Schumacher,
sowie den Herren Arzt und Schmied vom STUA Hagen, folgendes
erörtert:
Die parafinartige Geruchsbelästigung entsteht in den Tunnelöfen der Fa.
LWB Refractories, in der die Feuerfeststeine gebrannt werden. Eine Entstehung
in den auf dem Werksgelände befindlichen Drehrohröfen und Temperöfen kann
ausgeschlossen werden, da die erstgenannten mit Elektrofiltern und die
zweitgenannten mit Abgasreinigungsfiltern und Datenloggern versehen sind. Die
Tunnelöfen sind mit keiner Filteranlage ausgestattet. Ferner kommen lediglich
in den Tunnelöfen Parafine zum Einsatz. Auf Anfrage von Herrn Freier
erläutert Herr Arzt, dass in den Temperöfen auch magnesithaltige
Produkte u. a. unter Verwendung bituminöser Bindemittel hergestellt werden.
Der Betrieb der Tunnelöfen wurde erstmals im Jahre 1941 durch die Stadt
Hagen genehmigt. Auf dieser Genehmigung aufbauend, wurden im weiteren Verlauf
Genehmigungen gem. BImSchG erteilt. Die Genehmigungen sind unbefristet. Derzeit
besteht aufgrund der Einhaltung der Richtwerte der TA-Luft kein
Nachbesserungsbedarf. Gleichwohl sei die Fa. LWB Refractories bemüht, die
Geruchsbelästigung über eine Abgasrückführung zu halbieren. Die Maßnahmen
werden nach Kenntnis des STUA ungefähr Mitte 2007 abgeschlossen sein. Die
Ergebnisse sind dann abzuwarten.
Hinsichtlich der Ekelerregbarkeit der Gerüche wurde seitens des STUA
Hagen eine Stellungnahme von dem Büro ANECO angefordert. Die olfaktorische
Untersuchung des Rohgases durch anerkannte Probanden kam zu dem Ergebnis, dass
die Gerücheim Sinne der Geruchsimmissionsrichtlinie als nicht ekelhaft eingestuft
werden. Dies bedeute jedoch nicht, dass die individuelle Wahrnehmung
andersgelagert sein kann, da der Gesetzgeber die Norm nicht an die höchste
Empfindlichkeit abgestellt hat. Die mehrfache Anfrage von Herrn Meilwes,
auf welcher Stufe der in der Geruchsimmissionsrichtlinie aufgeführten
achtstufigen Skala die Probanden die Gerüche eingestuft haben, bleibt seitens
der Vertreter des STUA unbeantwortet.
Die Notwendigkeit, neben der quantitativen Erfassung des
Kohlenstoffausstoßes die qualitative Zusammensetzung des Abgasstroms zu messen,
wird seitens des STUA nicht gesehen, da die Zusammensetzung der in die
Tunnelöfen eingebrachten Stoffe konstant ist und diese Stoffe nicht im Verdacht
stehen, gem. Anhang der TA-Luft, gesundheitsschädliche Verbindungen in
relevanter Menge zu bilden. Grundsätzlich sei die Probennahme auf einer
definierten Messstrecke im Abluftstrom am Kamin zwar möglich, es bestehe jedoch
aufgrund des vorgenannten keine rechtliche Handhabe, solche dauerhafte
qualitative Messungen anzuordnen.
Es besteht Dissens in dem Punkt, ob es sich bei dem Verbrennungsprozess
im Tunnelofen um eine vollständige oder unvollständige Verbrennung handelt. Aus
Sicht von Herrn Meilwes spricht die Aussage eines Vertreters der LWB
Refractories, Herrn Rouillè, im UWA, dass man eine Rückführung der Abgase unter
anderem anstrebe, um eine vollständigere Verbrennung zu erreichen, dafür, dass
die derzeitige Verbrennung unvollständig sei.
Somit ist die Bildung schädlicher Verbindungen aus seiner Sicht derzeit
nicht gänzlich auszuschließen.
