29.11.2006 - 5 Steinbrucherweiterung Donnerkuhle hier: Stand d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mi., 29.11.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Seitens der Verwaltung wird die Beantwortung des Fragenkatalogs der
Fraktion “Die Grünen” aus der Ratssitzung vom 26.10.2006 zur
Information vorgelegt (Anlage I).
Herr Meilwes verteilt
einen Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der FFH-Richtlinie
(VV-FFH) (Anlage II).
Berichterstatter Herr Dr. Braun.
Unter Beteiligung von Herrn Thiel, Herrn Riegel, Herrn
Dr. Braun, Herrn Borgmeier, Herrn Berger, Herrn Bühren,
Herrn Fähmel und Herrn Meilwes wird diskutiert: Ob eine
Ausgleichbarkeit des Eingriffs in das Naturschutz- und das FFH-Gebiet aus
naturschutzfachlicher Sicht möglich ist, gleichwohl der Gesetzgeber das
rechtliche Instrumentarium dafür geschaffen hat. Ob der Aspekt Artenschutz in
der Stellungnahme der Verwaltung ausreichend berücksichtigt wird. Ob die noch
nicht benennbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des von der Stadt
Hagen geplanten Ökokontos geleistet werden können. Wie es zu einer
überlagernden Darstellung von Abgrabung und Naturschutz nach Durchführung einer
FFH-Verträglichkeitsprüfung im GEP kommt.
Herr Meilwes erinnert an
die ausstehende Beantwortung der Anfrage des Landschaftsbeirates aus der
Sitzung am 13.06.2006 und bittet um Erledigung in der nächsten Sitzung. Er
verweist auf die Punkte 10.1.3 und 10.1.5 VV-FFH. In der Tatsache, dass die uLB
im Verfahren eine fachliche Stellungnahme abzugeben hat und als verfahrensführende
Behörde nur in sachlich begründeten Fällen in ihrer Entscheidung davon abweichen
kann, sieht er eine Befangenheit derselben. Ferner bittet er um Vorlage der Stellungnahme
der uLB. Herr Dr. Braun erklärt, dass der Themenkomplex
“Zuständigkeit“ frühzeitig durch Juristen überprüft wurde. Nach
deren Stellungnahme, ist letztendlich der Oberbürgermeister der Stadt Hagen die
unter Landschaftsbehörde und kann innerhalb seiner Verwaltung frei entscheiden,
wen er mit der Durchführung des Verfahren beauftragt. Herr Dr. Braun
sagt zu , prüfen zu lassen, ob die juristische Stellungnahme dem
Landschaftsbeirat in Kopie übergeben werden kann.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat Hagen bitte die Verwaltung dringend, die
Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde Hagen zum Antrag der Fa. Rheinkalk
Hagen Halden-GmbH & CO KG auf Erweiterung des Steinbruchs
“Donnerkuhle”, zur nächsten Sitzung des Landschaftsbeirates und des
Umweltausschusses vorzulegen.
