13.06.2006 - 4 Naturdenkmal 1.3.2.2.4 - Geologischer Aufschlus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 13.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Ria Tommack
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr
Sommer, Stadtentwässerung Hagen.
Nach Kenntnis von Herrn
Freier müsste der Wandfuß der Kersbergwand gegen das Eindringen von
Wasser abgedichtet werden, um etwaige Schäden von derselben abzuwenden.
Unter Beteiligung von Herrn
Meilwes, Herrn Sommer, Frau Roth, Herrn Dr. Braun und Herrn
Bögemann wird der folgende Zusammenhang erörtert: Der B-Plan kann nur mit
der Einleitung des Niederschlagswassers in den Erlenbach realisiert werden. Die
für die Einleitung notwendige Genehmigung gem. § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
kann jedoch nur erteilt werden, wenn die hydraulische Leistungsfähigkeit des Erlenbachs
hergestellt wird. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen bedürfen wiederum eines
Genehmigungsverfahrens gem. § 31 WHG, für dessen positiven Abschluss die
Erteilung einer Befreiung gem. § 69 LG NRW erforderlich ist.
Die Tatsache, dass somit die
Rechtsfähigkeit des B-Plans über die Befreiung gem. § 69 LG NRW bewirkt wird,
hält Herr Meilwes für juristisch bedenklich.
Man einigt sich darauf, dem
Beschluss einen entsprechenden Hinweis hinzuzufügen.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat
empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, die Befreiung gem. § 69 LG NRW zu
erteilen.
Zusatz des
Landschaftsbeirates:
Der Landschaftsbeirat weist
darauf hin, dass aus Gründen der Rechtssicherheit des B-Plans davon auszugehen
ist, dass das Wasserrechtsverfahren vor Satzungsbeschluss abgeschlossen sein
muss.
