13.06.2006 - 4 Naturdenkmal 1.3.2.2.4 - Geologischer Aufschlus...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Berichterstatter Herr Sommer, Stadtentwässerung Hagen.

Nach Kenntnis von Herrn Freier müsste der Wandfuß der “Kersbergwand” gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet werden, um etwaige Schäden von derselben abzuwenden.

Unter Beteiligung von Herrn Meilwes, Herrn Sommer, Frau Roth, Herrn Dr. Braun und Herrn Bögemann wird der folgende Zusammenhang erörtert: Der B-Plan kann nur mit der Einleitung des Niederschlagswassers in den Erlenbach realisiert werden. Die für die Einleitung notwendige Genehmigung gem. § 7 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kann jedoch nur erteilt werden, wenn die hydraulische Leistungsfähigkeit des Erlenbachs hergestellt wird. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen bedürfen wiederum eines Genehmigungsverfahrens gem. § 31 WHG, für dessen positiven Abschluss die Erteilung einer Befreiung gem. § 69 LG NRW erforderlich ist.

Die Tatsache, dass somit die Rechtsfähigkeit des B-Plans über die Befreiung gem. § 69 LG NRW bewirkt wird, hält Herr Meilwes für juristisch bedenklich.

Man einigt sich darauf, dem Beschluss einen entsprechenden Hinweis hinzuzufügen.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, die Befreiung gem. § 69 LG NRW zu erteilen.

 

Zusatz des Landschaftsbeirates:

 

Der Landschaftsbeirat weist darauf hin, dass aus Gründen der Rechtssicherheit des B-Plans davon auszugehen ist, dass das Wasserrechtsverfahren vor Satzungsbeschluss abgeschlossen sein muss.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        12

Dagegen:

          1

Enthaltungen:

          0