13.06.2006 - 17 Anfragen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Beantwortung der Anfragen vom 02.05.2006:

 

Zu 1.:

 

Herr Gockel: Die Betreiber der Modellfliegerei sind bereits durch die Verwaltung mündlich aufgefordert worden – wenn sie den angetroffen wurden – an dieser Stelle die Fliegerei zu unterassen. Offensichtlich besteht das Problem jedoch weiterhin.

Bei der Fläche handelt es sich um eine Ausgleichsfläche für das Gewerbegebiet Sudfeld. Da die Ausgleichsmaßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden sollen, geht die uLB davon aus, dass die Fläche ab Herbst d.J. nicht mehr für die Modellfliegerei nutzbar ist.

 

Zu 2.:

 

Herr Gockel: Die Verwaltung hat den Eigentümer auf den Missstand hingewiesen und aufgefordert dafür zur Sorge zu tragen, die Fläche entsprechend abzusperren. Nahezu zeitgleich wurde die Fläche ohne Wissen der uLB bereits von irischen Wanderarbeitern als Lagerstätte genutzt. Inzwischen wurden die Erdarbeiten auf der Fläche ohne Wissen der uLB wieder aufgenommen. Es handelt sich um eine Baufläche innerhalb eines rechtskräftigen B-Plans.

 

Zu 3.:

 

Herr Gockel: Auf Hinweis von Herrn Thiel hat die uLB Kontakt zu dem zuständigen Architekten aufgenommen, der zugesagt hat, die Hecke so weit wie möglich zu erhalten. Leider wurde die Hecke dennoch beseitigt. Da es sich um ein Vorhaben im baulichen Innenbereich handelt, hatte die uLB keine rechtliche Handhabe dagegen vorzugehen.

 

Zu 4.:

 

Herr Gockel: Die beiden Bäume unterlagen der Baumschutzsatzung und wurden aus Verkehrssicherungsgründen gefällt. Eine entsprechende Mitteilung hat das zuständige Forstamt der Stadt Hagen in den UWA gegeben.

 

Zu 5.:

 

Herr Gockel: Die Erlenpflanzung wurde im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens zur Renaturierung der Volme im Innenstadtbereich plangenehmigt und wird vom Umweltamt, dessen Abteilung die untere Wasserbehörde verfahrensführend war, mitgetragen. Schon vor der Renaturierung konnte die vereinzelte Besiedlung der Uferbereiche mit Gehölzen beobachtet werden.

 

Zu 6.:

 

Herr Gockel: Mit der Genehmigung zur Sanierung der Schlossterrassen war im Zuge des Waldumwandlungsverfahrens der anstehende Baumbestand (Wald) zu beseitigen, welcher an anderer Stelle durch den Aufbau eines Laubholzbestandes kompensiert wurde. Parallel dazu ist die teilweise Fällung des Naturdenkmals 1.3.2.1.28 (Eibe auf der Mauerkrone) genehmigt worden. Nach Auskunft des Forstamtes Schwerte hat der Eigentümer ferner angrenzende Waldflächen durch Einzelstammentnahme im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft geläutert.

 

 

Anfragen:

 

1.       Herr Thiel berichtet von Rodungsarbeiten im Bereich der Graureiherkolonie an der Volme. Auf seine Initiative konnte zusammen mit der uLB bewirkt werden, dass mit den Fällarbeiten ein Abstand von 100 m zur Kolonie eingehalten wurde und deren Bestand somit zunächst gesichert ist. Zur langfristigen Sicherung der Kolonie bittet er die Verwaltung, den Waldbesitzer über eine finanzielle Entschädigung zu einem Verzicht der forstlichen Nutzung des Bereiches zu bewegen. Nach seiner Meinung könnten hierfür Ersatzgelder eingesetzt werden. Herr Wiemann erklärt, dass Ersatzgelder gem. Landschaftsgesetz NRW nur für Aufwertungsmaßnahmen eingesetzt werden dürfen, was hier nicht der Fall ist. Über die Verwendung der Ersatzgelder müsse Rechenschaft gegenüber der Bezirksregierung abgelegt werden. Er erklärt ferner, dass die uLB bereits im Gespräch mit dem Flächeneigentümer stehe.

 

2.       Herr Nogge erkundigt sich nach dem Verfahrensstand zur Verlegung einer Gasleitung im Bereich Kaisbergaue. Herr Wiemann erklärt, dass es sich um ein Verfahren gem. Energiewirtschaftsgesetz handelt, bei dem die Stadt Hagen beteiligt wurde. Der Baubeginn sollte ursprünglich im August liegen. Näheres müsste beim Antragssteller erfragt werden. Herr Meilwes berichtet, dass den Verbänden derzeit die Antragsunterlagen zur Stellungnahme vorliegen und die Beteiligungsfristen dementsprechend noch nicht abgeschlossen sind. Mit einem Baubeginn im August rechnet er nicht.

 

3.       Herr Freier erkundigt sich, wieso die im Landschaftsplans Hagen festgesetzten Heckenpflanzungen im Bereich Garenfeld bis dato nicht umgesetzt wurden. Herr Wiemann erklärt, dass mit den Flächeneigentümern bisher kein Einvernehmen hergestellt werden konnte. Herr Meilwes regt an, hierzu in der nächsten Sitzung den Vertreter der Landwirtschaftskammer anzusprechen.

 

4.       Herr Freier beantragt zu prüfen, ob die Blutbuche an der Westhofener Straße, gegenüber der Einfahrt in die Straße zur Heimke, als Naturdenkmal ausgewiesen werden kann. Gleiches bittet er für die Eiche im Bereich Westhofener Straße/Dorfstraße zu prüfen. Herr Wiemann erinnert daran, dass z. Zt. ein Verfahren zur Ausweisung von Naturdenkmalen im Innerbereich laufe. Für die Naturdenkmalausweisung im Außenbereich wäre ein Landschaftsplanänderungsverfahren notwendig, welches recht zeitaufwändig ist. Er schlägt vor, die Denkmalwürdigkeit der Bäume zu prüfen und dann den Kontakt zu den Eigentümern aufzunehmen, um zunächst auf einen freiwilligen Erhalt der Bäume zu appellieren.

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