21.02.2006 - 5 Befreiung gem. § 69 LG NW zur Untersuchung eine...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

ACHTUNG, der Punkt wurde im Sitzungsverlauf unter TOP 4 beraten.

 

Berichterstatterin Frau Hobein, Historisches Centrum Hagen. Die beantragten Untersuchungen sollen vorbereitend für größere Untersuchungen an der Blätterhöhle durchgeführt werden. In der zweiten März und Aprilhälfte 2006 soll in der Blätterhöhle ein Bodenprofil zur Untersuchung des Schuttkegels im Inneren der Höhle angelegt werden. Ferner sollen Bohrsondagen zur Klärung der stratigraphischen Situation durchgeführt werden. Im August 2006 soll eine archäologische Sondage des Höhlenvorplatzes zur weiteren Interpretation der Fundsituation erfolgen. Bei den Untersuchungen wird ca. 1 m³ Boden bewegt, die Eingriffe sollen möglichst gering gehalten werden. Unter Beteiligung von Herrn Thiel, Herrn Hilker, Herrn Wiemann und Frau Hobein wird erörtert, dass derzeit wahrscheinlich keine Tiere in der Höhle leben, dies im Rahmen der Arbeiten laufend von Herrn Voigt, Arbeitskreis Kluterthöhle e.V., überprüft wird und das der Eingang der Höhle während und nach Abschluss der Arbeiten gegen den unbefugten Zugang durch Dritte gesichert wird. Herr Dr. Hagemeyer bittet darum, die Ergebnisse nach Abschluss der Untersuchungen im Landschaftsbeirat vorzustellen.

 

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat der Stadt Hagen empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde, die Befreiung gem. § 69 LG NW zur Untersuchung der Höhle zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

        12

Dagegen:

          1

Enthaltungen:

          0