07.06.2006 - 4 Regelmässiger Bericht des Ausländeramtes über n...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Thomzig führt aus, das die Bundesregierung mit der fristgerechten Umsetzung zweier EU-Richtlinien in Verzug ist.

Dies ist zum Einen die Richtlinie zum Aufenthalt der freizügigkeitsberechtigten EU – Bürger und ihrer Familienangehörigen. Gemeint sind hier alle Familienangehörigen, also auch Drittstaatsangehörige (z. B. türkischer Ehegatte einer Italienerin). Für diese Drittstaatsangehörigen wird es zukünftig keine Aufenthaltserlaubnis mehr geben, sondern eine “Aufenthaltskarte”. Diese Karte ist kein eigenständiger Aufenthaltstitel, sondern nur die Bestätigung, dass man ein Freizügigkeitsrecht im Bundesgebiet als Drittstaatsangehöriger besitzt. Ausweisungen von Personen, die unter die o. a. Kategorie fallen, sind bis zur Umsetzung der Verordnung ausgesetzt.

Zum Anderen handelt es sich um die Richtlinie zum Daueraufenthalt EG für Drittstaatsangehörige. Hier gibt es inzwischen zwei erste Erläuterungen. Zum Einen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung und der Erteilung des Daueraufenthaltes EG der Lebensunterhalt gesichert sein. Zum Anderen muss die Integration nachgewiesen sein. Dies geschieht zum Beispiel durch eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung oder durch einen Sprachtest mit Orientierungskurs. Die Träger der Integrationskurse in Hagen haben sich sehr schnell auf diesen Bedarf eingestellt und bieten Sprachtests und Orientierungskurse an.

In diesem Zusammenhang weist Frau Thomzig darauf hin, dass zur Zeit ein Kurs für Fortgeschrittene im Aufbau ist, der mit C1 – Niveau abgeschlossen werden soll.

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Beschluss:

 

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