07.06.2006 - 4 Regelmässiger Bericht des Ausländeramtes über n...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Integrationsrates
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Thomzig führt aus, das die Bundesregierung mit der fristgerechten
Umsetzung zweier EU-Richtlinien in Verzug ist.
Dies ist zum Einen die Richtlinie zum Aufenthalt der
freizügigkeitsberechtigten EU – Bürger und ihrer Familienangehörigen.
Gemeint sind hier alle Familienangehörigen, also auch Drittstaatsangehörige (z.
B. türkischer Ehegatte einer Italienerin). Für diese Drittstaatsangehörigen
wird es zukünftig keine Aufenthaltserlaubnis mehr geben, sondern eine
“Aufenthaltskarte”. Diese Karte ist kein eigenständiger Aufenthaltstitel,
sondern nur die Bestätigung, dass man ein Freizügigkeitsrecht im Bundesgebiet
als Drittstaatsangehöriger besitzt. Ausweisungen von Personen, die unter die o.
a. Kategorie fallen, sind bis zur Umsetzung der Verordnung ausgesetzt.
Zum Anderen handelt es sich um die Richtlinie zum Daueraufenthalt EG für
Drittstaatsangehörige. Hier gibt es inzwischen zwei erste Erläuterungen. Zum
Einen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung und der Erteilung des
Daueraufenthaltes EG der Lebensunterhalt gesichert sein. Zum Anderen muss die
Integration nachgewiesen sein. Dies geschieht zum Beispiel durch eine
abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung oder durch einen Sprachtest mit
Orientierungskurs. Die Träger der Integrationskurse in Hagen haben sich sehr
schnell auf diesen Bedarf eingestellt und bieten Sprachtests und
Orientierungskurse an.
In diesem Zusammenhang weist Frau Thomzig darauf hin, dass zur Zeit ein
Kurs für Fortgeschrittene im Aufbau ist, der mit C1 – Niveau
abgeschlossen werden soll.
