24.08.2006 - 3.2 Übernahme der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher

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Wortprotokoll

Frau Gleiß weist darauf hin, dass hörbehinderte und sprachbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht darauf haben, mit Behörden in Deutscher Gebärdensprache zu kommunizieren oder bei Gesprächen andere Kommunikationshilfen zu verwenden. Für Kontakte mit der Stadt Hagen werden die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher und andere Hilfen nun vom Fachbereich Jugend und Soziales übernommen.

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