24.08.2006 - 3.2 Übernahme der Kosten für Gebärdensprachdolmetscher
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Do., 24.08.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau Gleiß weist darauf hin, dass hörbehinderte und
sprachbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht darauf
haben, mit Behörden in Deutscher Gebärdensprache zu kommunizieren oder bei
Gesprächen andere Kommunikationshilfen zu verwenden. Für Kontakte mit der Stadt
Hagen werden die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher und andere Hilfen nun vom
Fachbereich Jugend und Soziales übernommen.
