24.08.2006 - 6 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Behindertenbeirates
- Datum:
- Do., 24.08.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dohms erläutert, dass nach § 55 Landesbauordnung
NRW öffentlich zugängliche Gebäude und Anlagen barrierefrei errichtet werden
müssen. In den verschiedenen DIN-Vorschriften wird Näheres hierzu ausgeführt,
eine verbindliche Anwendung der DIN-Vorschriften ist jedoch nicht
vorgeschrieben. Der Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren und beauftragten
hat auf Grundlage der DIN-Normen und aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis
diese Checkliste erarbeitet. Sie ist auch als Hilfe für Planer und Bauherren
gedacht. Frau Dohms weist darauf hin, dass in Hagen eine außergewöhnlich hohe
Zahl von Bürgern schwerbehindert ist.
Sie merkt an, dass die Stadt Hagen trotz des Ratsbeschlusses von 1999
Baumaßnahmen durchführt, die nicht barrierefrei ausgeführt werden. Sofern bei
Baumaßnahmen eine Beachtung der Checkliste nicht in allen Punkten möglich oder
sinnvoll ist, ist der Behindertenbeirat in gemeinsamen Gesprächen natürlich
bereit, Kompromisse zu erarbeiten. Als positives Beispiel führt sie das
Emil-Schumacher-Museum an. In diesem Fall hat der Behindertenbeirat
entschieden, dass hier auf Blindenleitlinien verzichtet werden kann, da blinde
Menschen das Museum kaum besuchen werden. Sie weist auch auf ein negatives
Beispiel hin und erwähnt den Bau des Pflegeheimes am Bergischen Ring. Im Zuge
der umfangreichen Baumaßnahmen wurden hier nicht alle Bordsteine in der näheren
Umgebung abgesenkt.
Frau Dohms erläutert, dass über die vorliegende Verwaltungsvorlage bereits
einige Gremien beraten haben. Sie führt aus, dass die Bezirksvertretung Eilpe/
Dahl beschlossen habe, das Wort verbindlich aus der Vorlage zu streichen. Der
Haupt- und Finanzausschuss hat den Behindertenbeirat gebeten, den
Beschlussvorschlag neu zu formulieren. Die neue Formulierung soll zwar den
gesetzlichen Bestimmungen Rechnung tragen also eine verbindliche Grundlage
darstellen gleichwohl auch berücksichtigen, dass die Verhältnismäßigkeit bei
der Umsetzung gewahrt wird.
Frau Machatschek drückt ihre Verwunderung darüber aus,
dass der Haupt- und Finanzausschuss vor dem Behindertenbeirat über die Vorlage
beraten hat. Sie merkt an, dass die Formulierung verbindliche Grundlage sehr
weitgehend sei. Frau Dohms weist nochmals darauf hin, dass der
Behindertenbeirat bei rechtzeitiger Einbindung in die Planungen auch zu
Kompromissen bereit sei. Sie bemängelt jedoch, dass der Behindertenbeirat nicht
wie es laut Ratsbeschluss seit 1999 eigentlich vorgesehen ist bei Planungen
nicht immer einbezogen wird.
An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich Frau Feyerabend, Herr Backhaus,
Herr Thielmann, Frau Machatschek und Frau Müller.
Frau Dohms schlägt vor, Punkt 1 des Beschlussvorschlages zu ergänzen und darauf
hinzuweisen, dass die Checkliste grundsätzlich anzuwenden sei. Punkt 2 des
Beschlussvorschlages soll um folgenden Satz erweitert werden: In Abstimmung
mit dem Behindertenbeirat können von der Checkliste abweichende Lösungen
erarbeitet werden.
Abschließend verliest Frau Kreiß den geänderten Beschlussvorschlag.
Frau Dohms regt an, dass die Mitglieder, die als Vertreter der Parteien in den
Behindertenbeirat entsandt wurden, mit ihren Fraktionen Kontakt aufnehmen
sollen, um das Anliegen des Behindertenbeirates zu erläutern. Sie schlägt vor,
über den von Frau Kreiß vorgelesenen Beschlussvorschlag abzustimmen.
Beschluss:
1. Die
beigefügte Checkliste Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich
in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in NRW
erarbeiteten gültigen Fassung bildet die verbindliche Grundlage für künftiges
Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie ist grundsätzlich anzuwenden
und gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und
Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.
2. Der
Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase
einzubeziehen. In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat können von der
Checkliste abweichende Lösungen erarbeitet werden.
3. Der
Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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