24.08.2006 - 6 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dohms erläutert, dass nach § 55 Landesbauordnung NRW öffentlich zugängliche Gebäude und Anlagen barrierefrei errichtet werden müssen. In den verschiedenen DIN-Vorschriften wird Näheres hierzu ausgeführt, eine verbindliche Anwendung der DIN-Vorschriften ist jedoch nicht vorgeschrieben. Der Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren und –beauftragten hat auf Grundlage der DIN-Normen und aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis diese Checkliste erarbeitet. Sie ist auch als Hilfe für Planer und Bauherren gedacht. Frau Dohms weist darauf hin, dass in Hagen eine außergewöhnlich hohe Zahl von Bürgern schwerbehindert ist.

Sie merkt an, dass die Stadt Hagen trotz des Ratsbeschlusses von 1999 Baumaßnahmen durchführt, die nicht barrierefrei ausgeführt werden. Sofern bei Baumaßnahmen eine Beachtung der Checkliste nicht in allen Punkten möglich oder sinnvoll ist, ist der Behindertenbeirat in gemeinsamen Gesprächen natürlich bereit, Kompromisse zu erarbeiten. Als positives Beispiel führt sie das Emil-Schumacher-Museum an. In diesem Fall hat der Behindertenbeirat entschieden, dass hier auf Blindenleitlinien verzichtet werden kann, da blinde Menschen das Museum kaum besuchen werden. Sie weist auch auf ein negatives Beispiel hin und erwähnt den Bau des Pflegeheimes am Bergischen Ring. Im Zuge der umfangreichen Baumaßnahmen wurden hier nicht alle Bordsteine in der näheren Umgebung abgesenkt.

Frau Dohms erläutert, dass über die vorliegende Verwaltungsvorlage bereits einige Gremien beraten haben. Sie führt aus, dass die Bezirksvertretung Eilpe/ Dahl beschlossen habe, das Wort “verbindlich” aus der Vorlage zu streichen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Behindertenbeirat gebeten, den Beschlussvorschlag neu zu formulieren. Die neue Formulierung soll zwar den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung tragen – also eine verbindliche Grundlage darstellen – gleichwohl auch berücksichtigen, dass die Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung gewahrt wird.

 

Frau Machatschek drückt ihre Verwunderung darüber aus, dass der Haupt- und Finanzausschuss vor dem Behindertenbeirat über die Vorlage beraten hat. Sie merkt an, dass die Formulierung “verbindliche Grundlage” sehr weitgehend sei. Frau Dohms weist nochmals darauf hin, dass der Behindertenbeirat bei rechtzeitiger Einbindung in die Planungen auch zu Kompromissen bereit sei. Sie bemängelt jedoch, dass der Behindertenbeirat nicht – wie es laut Ratsbeschluss seit 1999 eigentlich vorgesehen ist – bei Planungen nicht immer einbezogen wird.


An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich Frau Feyerabend, Herr Backhaus, Herr Thielmann, Frau Machatschek und Frau Müller.

Frau Dohms schlägt vor, Punkt 1 des Beschlussvorschlages zu ergänzen und darauf hinzuweisen, dass die Checkliste grundsätzlich anzuwenden sei. Punkt 2 des Beschlussvorschlages soll um folgenden Satz erweitert werden: “In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat können von der Checkliste abweichende Lösungen erarbeitet werden.”
Abschließend verliest Frau Kreiß den geänderten Beschlussvorschlag.

Frau Dohms regt an, dass die Mitglieder, die als Vertreter der Parteien in den Behindertenbeirat entsandt wurden, mit ihren Fraktionen Kontakt aufnehmen sollen, um das Anliegen des Behindertenbeirates zu erläutern. Sie schlägt vor, über den von Frau Kreiß vorgelesenen Beschlussvorschlag abzustimmen.

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Beschluss:

1.       Die beigefügte Checkliste “Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen Bereich” in der jeweils vom Arbeitskreis der Behindertenkoordinatoren in NRW erarbeiteten gültigen Fassung bildet die verbindliche Grundlage für künftiges Planen und Bauen in kommunaler Verantwortung. Sie ist grundsätzlich anzuwenden und gilt auch für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen sowie bei Anmietungen.

2.       Der Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist rechtzeitig während der Planungsphase einzubeziehen. In Abstimmung mit dem Behindertenbeirat können von der Checkliste abweichende Lösungen erarbeitet werden.

3.       Der Beschluss wird ab 01.09.2006 umgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage