10.05.2004 - 5.1 Bebauung "Muhler Kopf"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mo., 10.05.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortprotokoll:
Herr Wölm geht kurz auf die
vorhandenen Stellungnahmen der Verwaltung ein, welche als Anlage 6 + 7 Gegenstand
der Niederschrift sind.
Herr Jung bezieht sich bei seinen
Anfragen auf eine Zeitungsinformation der Westfalenpost vom 07.05.2004 und
möchte wissen, warum die private Parzelle in der Oelmühlerstr. 10 in den
Geltungsbereich des geplanten Baugrundstückes eingeplant worden ist, obwohl der
Verwaltung keine Erkenntnisse vorlagen, dass der Eigentümer diese überhaupt
verkaufen will.
Zusätzlich fragt er nach, ob im
Geltungsbereich eine Umplanung möglich ist, so dass diese Parzelle ggf. im
Besitz des bisherigen Eigentümers verweilen kann.
Herr Schumacher informiert darüber,
dass es in der Regel üblich ist bei einem beantragten Bauverfahren Grundstücke
mit einzuplanen, die der Stadt nicht gehören. Dies sei der Einstieg zu den
Vertragsverhandlungen, die zum Erwerb von Grundstücken, Grundstückstausche oder
Enteignung führen.
Die technische Fachverwaltung schließt
eine andere, als die geplante Erschließungsvariante aus. Zurzeit laufen noch
Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer.
Auf die Frage von Herrn Schulz, warum
der Verwaltung erst jetzt aufgefallen ist, dass diese kleine Parzelle im Besitz
eines Privateigentümers ist, antwortet Herr Schumacher, dass die Planungen und
Verhandlungen erst aufgenommen werden, wenn eine bestimmte Reife der Pläne
vorliegen.
Herr Schäfer möchte wissen was die
Verwaltung unternimmt, wenn das Grundstück nicht verkauft wird.
Herr
Schumacher antwortet auf die Frage von Herrn Schäfer, dass die Verwaltung
zunächst davon ausgeht, dass der Eigentümer das Grundstück verkauft. Welche
Möglichkeiten nach BauGB dann noch bestehen eine erforderliche Erschließung
durchzuführen, kann jetzt noch nicht abschließend geklärt werden. Sollte das
Ergebnis des Gespräches negativ ausfallen, wird die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl darüber informiert. Verwaltung und Politik können dann gemeinsam
überlegen, wie sich das weitere Verfahren gestalten soll.
Herr Dr. Lemme möchte wissen, wann die
Straßenführung umgeplant wurde. Bei den ersten Planungen war nicht geplant, das
Grundstück eines Dritten in Anspruch nehmen zu müssen.
Herr Schumacher teilt hierzu mit, dass
eine andere Straßenplanung nicht möglich ist.
Wenn man die Straßeneinmündung
verschieben würde, so würden sich die Umstände zum Grundstückserwerb eher
verschieben als entspannen.
