10.05.2004 - 5.1 Bebauung "Muhler Kopf"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortprotokoll:

Herr Wölm geht kurz auf die vorhandenen Stellungnahmen der Verwaltung ein, welche als Anlage 6 + 7 Gegenstand der Niederschrift sind.

 

Herr Jung bezieht sich bei seinen Anfragen auf eine Zeitungsinformation der Westfalenpost vom 07.05.2004 und möchte wissen, warum die private Parzelle in der Oelmühlerstr. 10 in den Geltungsbereich des geplanten Baugrundstückes eingeplant worden ist, obwohl der Verwaltung keine Erkenntnisse vorlagen, dass der Eigentümer diese überhaupt verkaufen will.

Zusätzlich fragt er nach, ob im Geltungsbereich eine Umplanung möglich ist, so dass diese Parzelle ggf. im Besitz des bisherigen Eigentümers verweilen kann.

 

Herr Schumacher informiert darüber, dass es in der Regel üblich ist bei einem beantragten Bauverfahren Grundstücke mit einzuplanen, die der Stadt nicht gehören. Dies sei der Einstieg zu den Vertragsverhandlungen, die zum Erwerb von Grundstücken, Grundstückstausche oder Enteignung führen.

Die technische Fachverwaltung schließt eine andere, als die geplante Erschließungsvariante aus. Zurzeit laufen noch Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer.

 

Auf die Frage von Herrn Schulz, warum der Verwaltung erst jetzt aufgefallen ist, dass diese kleine Parzelle im Besitz eines Privateigentümers ist, antwortet Herr Schumacher, dass die Planungen und Verhandlungen erst aufgenommen werden, wenn eine bestimmte Reife der Pläne vorliegen.

 

Herr Schäfer möchte wissen was die Verwaltung unternimmt, wenn das Grundstück nicht verkauft wird.

 

Herr Schumacher antwortet auf die Frage von Herrn Schäfer, dass die Verwaltung zunächst davon ausgeht, dass der Eigentümer das Grundstück verkauft. Welche Möglichkeiten nach BauGB dann noch bestehen eine erforderliche Erschließung durchzuführen, kann jetzt noch nicht abschließend geklärt werden. Sollte das Ergebnis des Gespräches negativ ausfallen, wird die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl darüber informiert. Verwaltung und Politik können dann gemeinsam überlegen, wie sich das weitere Verfahren gestalten soll.

 

Herr Dr. Lemme möchte wissen, wann die Straßenführung umgeplant wurde. Bei den ersten Planungen war nicht geplant, das Grundstück eines Dritten in Anspruch nehmen zu müssen.

 

Herr Schumacher teilt hierzu mit, dass eine andere Straßenplanung nicht möglich ist.

Wenn man die Straßeneinmündung verschieben würde, so würden sich die Umstände zum Grundstückserwerb eher verschieben als entspannen.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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