29.03.2006 - 2 Test der Einrichtung von Tele-/Heimarbeitsplätzen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Klinger erläutert die Vorlage. Am Testbetrieb nahmen insgesamt 9 Beschäftigte von HABIT und der Verwaltung teil. Im Besonderen bestehen Probleme in der Anbindung kommunaler Verfahren. Als mögliche Lösung kommt hier der Einsatz einer Terminalservertechnologie in Frage.  Für diese Technologie ist jedoch noch zu klären, inwieweit die vorhandenen kommunalen Fachverfahren terminalserverfähig sind. Der Einsatz von Terminalservern wäre nicht nur in Bezug auf Teleheimarbeitplätze vorteilhaft, sondern wirkt sich auch in der Anbindung entfernterer Dienststellen aus. Da die Stadt Köln bereits diese Technologie einsetzt, ist hier der kommunale Erfahrungsaustausch und weitergehend die Unterstützung durch Köln beabsichtigt. Im Falle der Umsetzung  ist auch der Einsatz einer für diese Aufgabe beschänkt befristete Einstellung einer Fachkraft erforderlich.

Als Ergebnis der Testphase ist festzuhalten, dass vom Grundsatz her die Einrichtung von Teleheimarbeitsplätzen machbar ist, welche jedoch im Einzelfall hinsichtlich der Anforderungen des Arbeitsplatzes zu prüfen sind. Weiter sind die für den Einsatz von Teleheimarbeitsplätzen erforderliche Organisationsregeln durch die Verwaltung zu schaffen. Vorstellbar sind Teleheimarbeitsplätze als alternierende Arbeitsplätze.

 

Herr Böhm bittet um Erläuterung, warum aufgrund vorhandener Standardisierungen in den Bereichen der Netzstruktur, der IT-Infrastruktur und der Datenübertragungsprotokolle es zu den beschriebenen Problemen gekommen ist. Weiter bedauert er, dass der Detailbericht der Testphase nicht der Vorlage beigefügt wurde. Er unterbreitet  den Vorschlag, die privaten DSL-Anschlüsse der Mitarbeiter zu nutzen und verweist auf Beispiele aus der Wirtschaft. Weiter sind die in der Vorlage genannten Kosten nach Ansicht von Herrn Böhm zu hoch und in keinster Form nachvollziehbar. Ergänzend führt Herr Böhm aus, dass , soweit HABIT eine Einrichtung nicht realisieren kann,  er eine Vergabe an Dritte als sinnvoll erachtet.  Die Herren Klinger und Brummelte führen aus, dass kommunale Fachverfahren eben nicht einer Standardisierung unterliegen. Der Anschluss über eine zweite Leitung für den Teleheimarbeitsplatz bietet den Vorteil der lokalen, unabhängigen Störungssuche, der Fernwartung und -administration, die bei einer privaten Leitung bzw. einem privaten Anschluss aus verschiedenen Gründen wie z.B. die vorgeschriebene Nichtveröffentlichung privater Providerdaten nicht möglich ist. Zudem können bei gleichzeitiger dienstlicher und privater Nutzung über eine Leitung noch größere Bandbreiten-Probleme auftreten als im Test. Die Vorteile durch den Einsatz von Terminalservertechnologie liegen im geringen Installationsaufwand und den geringeren Bandbreitenerfordernissen. Hierbei kann auch die Nutzung der privaten DSL-Leitung in Betracht gezogen werden. Herr Böhm fragt nach der Bezuschussung bzw. Kostenübernahme bei der Bereitstellung privater Anschlüsse und Geräte durch die Mitarbeiter. In der Privat-Wirtschaft wird entsprechend verfahren. Darüber hinaus obliegt dort den Mitarbeitern die Administration und Konfiguration der Anschlüsse und Geräte.

 

Herr Thurau fasst die Diskussion zusammen und geht vertieft auf die Besonderheiten der kommunalen Fachverfahren ein. Weiter führt Herr Thurau aus, dass derzeit seitens der Verwaltung keine Regelungen zur Einrichtung von Teleheimarbeitsplätzen existiert. Soweit eine Nutzung privater Anschlüsse bzw. Endgeräte für die Einrichtung eines Teleheimarbeitsplatzes  vorgesehen wird, sind auch Punkte wie Sicherheit, Schadensfall und Kosten zu beachten. Diese Regelungen dürfen jedoch seitens HABIT nicht getroffen werden, sondern liegen in der Zuständigkeit der zentralen Steuerung der Verwaltung. Herr Grzeschista ergänzt, dass die Vorlage nur technische Möglichkeiten darstellt. 

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Schulte, Stroschein, Böhm, Klippert, Thurau und Brummelte. Herr Stroschein bittet um den Einsatz von Standardlösungen unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitskriterien, um nicht unnötig die erforderlichen Finanzmittel in die Höhe zu treiben. Herr Klippert bestätigt diese Ansicht, bemängelt die bereits benötigte Dauer der Projektzeit und bittet um die regelmäßige Berichterstattung bezüglich der weiteren Vorgehensweise. Weiter hinterfragt Herr Klippert die Bereitstellung von Notebooks als Endgeräte und die Anzahl der terminalserverfähigen Fachverfahren. Herr Grzeschista führt aus, dass seitens HABIT eine stetige Information der Betriebsausschussmitglieder durch Zwischenberichte während der Projektzeit erfolgte. Herr Böhm bittet um den Informationsaustausch zur Einrichtung von Teleheimarbeitsplätzen mit anderen Kommunen und der Wirtschaft. Herr Schulte stellt die Möglichkeit des Einsatzes von Applience-Clients aufgrund eigener Erfahrungen dar. Zu diesem Thema erläutert Herr Brummelte die Test-Anbindung der Teleheimarbeitsplätze per Cicso-Router, Modem und der Zuordnung fester IP-Adressen. Diese Technik ermöglicht ebenfalls den Anschluss des Notebooks sowohl im LAN als auch am Heimarbeitsplatz. Zur Zeit sind jedoch die Voraussetzungen für eine variable Vergabe von IP-Adressen durch DHCP im städtischen Netz noch nicht erfüllt.

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die weitere Vorgehensweise zu erstellen und zu gegebener Zeit den Betriebsausschuss HABIT zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen:

      

 

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