28.11.2006 - 10 Anfragen

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Rosga erläutert auf die Frage nach der Durchführung der Vergabe von Architektenleistungen bei der GWH, dass ein ausgesuchter Kreis von Architekten aus Hagen, Dortmund, Bochum mit ausgeprägten Referenzen, die für die Planung und Durchführung der Maßnahmen geeignet seien, zur Verfügung stünde. Es bekomme jeweils der Architekt den Zuschlag, der objektspezifisch und aufgabenspezifisch gemeinsam mit der GWH die Aufgabe lösen könne.

 

Frau Priester-Büdenbender teilt mit, dass ihr zugetragen worden sei, dass es in den Räumen der GWH ein Architekturbüro gäbe, das auf Kosten der Stadt die Einrichtungen der GWH nutzen und Aufgaben für die GWH erledigen würde. Herr Kliewe erklärt, dass für zwei länger freigestellte Mitarbeiter die Leistungen am Markt eingekauft worden seien. Diese Mitarbeiter seien in der Bauunterhaltung tätig und würden zeitweise in den Räumen der GWH arbeiten, hätten aber nur Zugriff auf von ihnen benötigte Unterlagen und hätten Datenschutzrichtlinien unterschrieben. Dieses Verfahren sei mit der Zentralen Steuerung abgestimmt worden. Herr Oberste-Berghaus fragt nach der Transparenz bei der Zusammenarbeit und er erkenne eine Fürsorgepflicht gegenüber anderen Architektenbüros, die ebenfalls in Anspruch genommen werden möchten.

 

Herr Feste fragt, ob die Auftragsvergabe an die Architekten nur die konventionelle Bauweise oder auch die Suche nach günstigen Alternativen berücksichtige. Herr Rosga erläutert, dass die Architekten grundsätzlich den Auftrag bekämen, die wirtschaftlichste Lösung zu entwickeln.

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=551&TOLFDNR=44679&selfaction=print