07.09.2006 - 6 Barrierefreies Planen und Bauen im öffentlichen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Betriebsausschusses GWH
- Gremium:
- Fachausschuss Gebäudewirtschaft
- Datum:
- Do., 07.09.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kliewe berichtet,
dass behindertenfreundliche Baumaßnahmen bei Bestandsimmobilien nur in dem
Umfang umgesetzt werden könnten, in dem die Bausubstanz und das Grundstück
dieses zuließe. Solche Maßnahmen seien auch mit Investitionen verbunden. Die
GWH stelle diese Positionen in ihrer Kostenschätzung dar.
Herr Weber bittet die GWH
darum, für die weitere Beratung in den Fachausschüssen und im Betriebsausschuss
anhand von zwei aktuellen geplanten oder gebauten Objekten einmal darzustellen,
welche Problemlage sich anhand der Checkliste ergeben würde, d. h. ob die
Baumaßnahmen anhand der Checkliste möglich seien und welche Auswirkungen im
Bereich der Kosten die Umsetzung hätte. Die weitere Beratung in den Ausschüssen
und im Rat sollte bis zum Vorliegen der Ergebnisse angehalten werden. Zukünftig
sollten in jedem Einzelfall die Kosten und die Umsetzungsmöglichkeiten dargestellt
werden, damit der Entscheidungsträger über die Umsetzung entscheiden könne.
Herr Panzer bemängelt die
Vorlage im Hinblick auf Umsetzbarkeit und finanzielle Auswirkungen ohne
Beteiligung der GWH. Herr Weber rügt die Nichteinbindung der GWH in die
Beratungsfolge. Er bitte die Ausschussmitglieder, verschärft auf die
Beteiligung der GWH zu achten und in den anderen Ausschüssen entsprechende
Anträge auf Beratung im Betriebsausschuss zu stellen.
Herr Oberste-Berghaus
bekräftigt, die GWH müsse an erster Stelle Kenntnis von den Bauvorlagen
erhalten. Er sei der Meinung, dass Objekt für Objekt anhand der Checkliste
geprüft werden sollte. Herr Weber erörtert, hier sei nicht die
barrierefreie Umrüstung des gesamten Gebäudebestandes gemeint, sondern
zukünftige Baumaßnahmen. Deshalb sollten Auswirkungen auf Durchführbarkeit und
Kosten anhand von zwei Beispielen dargelegt werden, damit die künftige
Beschlussfassung eine machbare Empfehlung beinhalten könne. Er teilt mit, er
sähe die GWH sei auch als Dienstleister der Fachausschüsse, weil sie
Problematiken erkennen und für die weiteren Beratungen sensibilisieren könne.
Herr Gerbersmann begrüßt
die exemplarische Prüfung der Checkliste. Er bittet, bei künftigen Baumaßnahmen
zur Beratung in den Gremien auch die Kosten deutlich zu machen und getrennt
auszuweisen, die über die einzuhaltenden Mindestanforderungen an die
Baumaßnahmen hinaus gehen und die auf zusätzlichen wünschenswerten Maßnahmen
basieren. Beispielsweise hätte im Schloss Werdringen nach eingehender Prüfung
aus Kosten- und Denkmalschutzgründen die Barrierefreiheit zurückgestellt werden
müssen. Herr Gerbersmann bittet deshalb um den Auftrag, zukünftige
Maßnahmen anhand der Checkliste darzustellen und bei den Einzelvorhaben über
die Umsetzung zu entscheiden.
Herr Oberste-Berghaus
präzisiert, dass es bei Neu- Um- und Erweiterungsbauten gesetzliche
Mindestanforderungen gäbe. Dieses würde bei den Eigentümern Begehren auslösen,
bei den anderen Gebäuden ebenfalls die Mindestanforderungen nachgerüstet zu
bekommen. Deshalb halte er es für sinnvoll, sämtliche Gebäude anhand der Checkliste
zu prüfen.
Herr Romberg stellt fest, dass sich aus der Checkliste im
Gegensatz zur Darstellung in der Vorlage erhebliche finanzielle Auswirkungen
bei künftigen Baumaßnahmen ergeben würden. Deshalb bittet er, die Auswirkungen
auf ein kurz bevorstehendes Projekt einmal darzustellen.
Herr Weber erteilt der GWH
den Auftrag, die Darstellung vorzubereiten. Die anderen politischen Gremien
würden gebeten, so lange mit der Beschlussfassung zu warten, bis die GWH die
Ergebnisse liefern könne.
Beschluss der Gebäudewirtschaft:
1.
Die Gebäudewirtschaft
wird gebeten, anhand von zwei aktuellen Beispielen darzustellen, welche
Probleme sich bei der Umsetzung der Checkliste “Barrierefreies Planen und
Bauen im öffentlichen Bereich” bei Baumaßnahmen in Bezug auf Durchführung
und Kosten ergeben können.
2.
Rat und
Fachausschüsse werden gebeten, die weitere Beschlussfassung auszusetzen, bis
die Ergebnisse aus dieser Darstellung vorliegen.
3.
Die
Verwaltung wird gebeten, Kosten über die gesetzlichen Mindestanforderungen
hinaus für zukünftige Planungen und Baumaßnahmen zusätzlich auszuweisen.
Anlagen
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