16.05.2006 - 4 Krematorium Hagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Weber erklärt, dass die übersandte Vorlage zum Krematorium, die bereits vom Rat beschlossen worden sei, für diesen Ausschuss nur informativen Charakter habe, und fragt deshalb nach den weiteren Maßnahmen durch die GWH.

 

Herr Kliewe erläutert, dass die GWH den Auftrag zur Sanierung der Ofenlinie erhalten habe und jetzt eine Vorlage für den Betriebsausschuss vorbereite, um die Planung zu vergeben, die Leistungsverzeichnisse zu fertigen und die Ausschreibungen zu tätigen.

 

Herr Romberg stellt die Frage, wer die Finanzierung betreibe. Herr Panzer fragt nach der Umsetzung des Mieter-/Vermietermodells, da die in der Vorlage beschriebene Abwicklung mit der Satzung nicht übereinstimme.

 

Herr Schierau erläutert, dass es ein Mieter-/Vermieterverhältnis nicht geben werde, sondern das Krematorium werde weiterhin als Eigenbetrieb der Stadt betrieben. Es müsse lediglich die Rechtsform geändert werden, damit das Krematorium als Betrieb gewerblicher Art geführt werden könne. Die dort erbrachten Leistungen unterlägen der Steuerpflicht, da diese auch von privaten Dritten erbracht werden könnten. Es müsse eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden, um gegenüber dem Finanzamt steuerrechtlich die Aufwendungen geltend machen und mit Mehrwertsteuer ausweisen zu können. Eine Ausgründung oder eigene Gesellschaft werde es nicht geben.

 

Zur Finanzierung der Erneuerung der Ofenlinie, eines Ascheaufzuges und einer Hebebühne solle der Vermögenshaushalt der Stadt die Beträge an die GWH als Ausführer ausweisen. Bei einer Kremierungszahl von hochgerechnet 2.800 Einäscherungen werde es möglich sein, bei einem fast gleichen Gebührenniveau das erneuerte und verbesserte Krematorium weiter als eigenen Betrieb betreiben zu können. Diese Ofenlinie werde dann auch die Umweltbedingungen erfüllen.

 

Frau Priester-Büdenbender verweist auf den im Wirtschaftsplan der GWH für das Krematorium ausgewiesenen Betrag und fragt, ob zusätzliche Mittel von der Stadt Hagen gezahlt würden. Herr Schierau antwortet, dass es sich bei den im Vermögenshaushalt ausgewiesenen Mitteln um den im Wirtschaftsplan enthaltenen Betrag handele.

 

Frau Suda fragt, ob nach Einrichtung des Eigenbetriebes die Finanzierung der Friedhöfe auch weiterhin aus den Überschüssen des Krematoriums erfolgen könne. Herr Weber weist darauf hin, dass es eine solche Finanzierung nie gegeben habe und dass sie einen Verstoß gegen das Gebührenrecht bedeutet hätte. Herr Schierau schließt sich dem an und erläutert, dass ein eventueller Gewinn nach Steuern aus dem Betrieb des Krematoriums zur Querverbundfinanzierung des Friedhofes eingesetzt werden könne. Auch sei die Möglichkeit gegeben, die Urnenbeisetzungen und die Andachtshalle so einzuplanen und mitzunutzen, dass daraus ein positiver Effekt für den Bereich der Friedhöfe entstünde.

 

Zur Information teilt Herr Schierau mit, dass es spätestens nach der Sommerpause eine besondere Vorlage von 67 geben werde, mit der dann Maßnahmen zur Kostenreduzierung und der besseren Finanzierung im Bereich des Friedhofswesens unterbreitet würden.

 

Herr Panzer möchte wissen, wie in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung der Gebäudewirtschaft das Krematorium wirtschaftlich betrieben werden könne. Herr Kliewe erklärt, dass nach dem bekannten Vermieter-/ Mieterkonzept das Amt 67 als Mieter und Nutzer das Krematorium betreibe und die GWH als Dienstleister der Stadt beauftragt werde, eine Ofenlinie in dem Krematorium zu bauen. Auch ohne Beteiligung der GWH in der Beschlussvorlage diene diese als Grundlage für eine Entscheidung im Betriebsausschuss.

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss der GWH nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen