16.05.2006 - 3 Bericht des Betriebsleiters

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Wortprotokoll

 

Herr Kliewe verweist auf die bereits dem Betriebsausschuss vorgestellte Untersuchung der Bausubstanz der Dienstwohnungen und den damit verbundenen Sanierungsstau. Er gibt bekannt, dass auch die Verordnung zur Prüfung von naturwissenschaftlichen Räumen zur Prüfung von Schulen mit naturwissenschaftlichen Räumen verpflichte.

 

Anhand einiger projizierter Fotos und Schaubilder erläutert Herr Kliewe den Zustand der Übungs- und Vorbereitungsräume für Physik, Biologie und Chemie in den Schulen. Eine Zusammenstellung über alle 204 naturwissenschaftlichen Räume, die es im Stadtgebiet Hagens gebe, zeige die dort vorhandenen sicherheitsrelevanten Mängel anhand der Ampelfarben grün, gelb und rot auf. Nur 13 Einrichtungen seien ohne Mängel. Diese Zahlen seien das Ergebnis einer Untersuchung durch einen externen Sachverständigen. Herr Kliewe erläutert, dass es sich bei den roten Markierungen in der Liste um Mängel handelt, bei denen der naturwissenschaftliche Unterricht nur eingeschränkt möglich sei. Bei den gelben Markierungen seien ebenfalls Mängel vorhanden. Die angegebenen Zahlen seien die benötigten Finanzmittel.

 

Herr Weber stellt die Frage, ob dieses Gutachten ein Teil der Gesamtbegutachtung aller städtischen Gebäude sei und in das Sanierungsprogramm aufgenommen würde, anhand dessen die Arbeitsaufträge abgearbeitet würden. Herr Kliewe stimmt dem zu.

 

Herr Heider stellt bezüglich der Unordnung in den Räumen die Frage, ob nicht Aufsichtspersonen dafür sorgen könnten, dass das in den Räumen vorhandene Material ordnungsgemäß aufgeräumt und weggeschlossen werde. Herr Kliewe weist darauf hin, dass die GWH nicht die unterrichtsbedingten Arbeitsabläufe, sondern den technischen Zustand der Anlagen anhand der Prüfverordnung zu bewerten habe.

 

Herr Strüwer fragt nach den einzelnen Sanierungssummen. Herr Kliewe teilt mit, dass die Summe für die roten Markierungen 1,96 Mio. Euro betrage und für gelb 185.000 Euro, insgesamt 2,145 Mio. Euro.

 

Frau Neuhaus bittet, die Aufstellung in Farbe zur Verfügung zu stellen. Herr Kliewe sichert dieses mit dem Versandt des Protokolls zu.

 

Herr Grzeschista möchte wissen, wie ein ordnungsgemäßer Chemieunterricht bei den Mängeln und dürftiger Lehrerausstattung noch zu gewährleisten sei. Herr Kliewe betont, dass nach der Verordnung die Nutzung der Räume in der gesamten Infrastruktur aufgrund der Mängel nicht möglich sei. Die GWH stelle nicht die Qualität des Unterrichts in Frage, sondern habe sicherzustellen, dass die ursprünglich angedachte Nutzung der Gebäude und die naturwissenschaftlichen Räume umfänglich möglich sei.

 

Herr Panzer weist auf den Sanierungsbedarf für die Fritz-Steinhoff-Gesamtschule in Höhe von 384.000 Euro hin und fragt nach der Auslegung des Begriffs der “Gefahr im Verzug”. Herr Romberg stellt die Frage, ob es zur Beseitigung der Mängel eine Prioritätenliste gäbe. Herr Kliewe teilt mit, dass der GWH die Mängel seit dem 12.05. bekannt seien und dass die Umsetzung der Mängelbeseitigung an den Gebäuden und in den naturwissenschaftlichen Räumen in Zusammenarbeit mit dem Schulverwaltungsamt abgestimmt werde. Herr Rosga erläutert zur “Gefahr im Verzug”, dass die GWH in einigen Fällen dem Schulamt empfehlen müsse, den Unterricht einzuschränken. Einige der im Gutachten aufgeführten Maßnahmen seien im Wirtschaftsplan noch nicht enthalten, weil es sich um neue Erkenntnisse handele. Die GWH werde zusammen mit dem Schulamt zuerst in der Fritz-Steinhoff-Schule mit der Mängelbeseitigung beginnen. Dort wo schnelle Abhilfe möglich sei (z. B. bei verstellten Rettungswegen) werde dieses mit dem Schulamt durchgeführt werden, in den anderen Fällen werde das Schulamt auf Empfehlung der GWH handeln müssen.

 

Herr Weber fragt, ob bereits Räume wegen Gefahr im Verzug geschlossen worden seien. Herr Kliewe macht deutlich, dass eine Notwendigkeit, Räume wegen Gefahr im Verzug zu schließen, nicht vorläge. Nach seiner Einschätzung sei eine Gefahr für Leib und Leben nicht gegeben. Vielmehr sei eine Nutzung der Räume nur eingeschränkt möglich.

 

Herr Vaupel stellt die Frage, ob die Mängel neue Gesichtspunkte darstellen würden oder ob sie schon länger zurücklägen und nicht abgearbeitet worden seien. Herr Kliewe teilt mit, dass die Mängel aufgrund einer Regelüberprüfung festgestellt worden seien, die erstmalig unter Federführung der GWH durchgeführt worden sei.

 

Herr Nötzel fragt nach der Verantwortung für Personenschäden bei falsch gelagerten Chemikalien. Frau Priester-Büdenbender äußert, dass ihre Bedenken in bezug auf die Gefahr im Verzug nicht ausgeräumt seien. Herr Kliewe antwortet, dass bei unmittelbarer Gefährdung von Personen der entsprechende Raum zugesperrt werden müsse. Er habe aber keinen Hinweis und könne nicht erkennen, dass eine solche Gefahr vorläge.

 

Frau Neuhaus bittet um einen ausführlichen Bericht bzw. eine umfassende Prioritätenliste in Form einer Vorlage für den Schulausschuss. Auch die kurzfristige Finanzierung müsse im Schulausschuss erörtert werden, um die Gefahren abwehren zu können, notfalls aus Mitteln der Schulpauschale. Herr Kliewe sichert die Unterlagen für den Schulausschuss zu.

 

Herr Weber geht davon aus, dass die GWH nach genauer Inspektion der Räume die Nutzer über die weiteren Nutzungsmöglichkeiten informieren werde, damit keine Gefahr für Lehrer und Schüler entstehe. Die Bilder hätten auch gezeigt, dass die Nutzer der Räume mit dem Eigentum der Schulen nicht so pfleglich umgingen, wie sie sollten.

 

Herr Oberste-Berghaus hält die Einführung eines Controlling-Systems zur künftigen Gefahrenabwehr als Vorsorge für erforderlich.

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