06.12.2006 - 9 Sachstandsbericht Steinbruch Donnerkuhle- mdl. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 06.12.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Elfi Paech
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Priester-Büdenbender äußert ihre Verwunderung darüber, dass ein
Tagesordnungspunkt ignoriert werde, obwohl eine Behandlung gefordert worden
sei.
Frau Priester-Büdenbender fragt, ob zur Genehmigung und zur Abgabe der
Stellungnahme der Stadt Hagen wie in dem Erörterungstermin auch externer
Sachverstand herangezogen werde und welche Kosten dies nach sich ziehe.
Weiterhin wird die Ausgleichsfläche im Bereich Steltenberg thematisiert sowie
eine Pressemeldung angesprochen, der Steinbruch Donnerkuhle solle verkauft
werden. Herr Dr. Bleicher verweist auf die letzte Ratssitzung, in der die
Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet worden seien; darüber
hinaus gebe es keine neuen Erkenntnisse. Es werde auch externer Sachverstand
einbezogen, um eine rechtlich einwandfreie Entscheidung zu treffen. Die Firma
Rheinkalk müsse weitere Ersatzflächen suchen, die angesprochene Fläche liege
unmittelbar am Bereich Steltenberg. Hinsichtlich der Verkaufsgerüchte sei der
Firma -auf Nachfrage- nichts derartiges bekannt. Herr Breddermann möchte
wissen, ob beide Steinbrüche hinsichtlich des Ausgleiches und Ersatzes
miteinander zu verbinden seien und ob ein Ausgleich nach FFH-Richtlinie
überhaupt noch zur Verfügung stehe. Herr Dr. Braun erläutert, die Flächen am
Ahm seien grundsätzlich geeignet, jedoch planungsrechtlich für Abgrabungen HKW
vorgemerkt. In das Hönnetal werde ausgewichen, da dort bereits ein alter
Bewuchsbestand bestehe, so dass lange Entwicklungszeiten von Pflanzmaßnahmen
entfallen. Herr Dr. Braun erläutert nochmals die Ausgleichs- und
Ersatzproblematik nach Landschaftsrecht, Forstrecht und FFH-Richtlinie mit Kohärenzsicherungsmaßnahmen,
letzteres treffe bei dem Verfahren HKW nicht zu. Herr Dr. Bleicher merkt an,
dass eine Stellungnahme in die politischen Gremien eingebracht werde, sobald
alle Fragen beantwortet seien. Auf die Frage von Herrn Warmeling nach
Konflikten in der Bearbeitung des Genehmigungsverfahren durch ein Fachamt
antwortet Herr Dr. Bleicher, es seien keine Konflikte zu sehen, da der
Oberbürgermeister die Entscheidung vorbereite, die untere Landschaftsbehörde
Träger öffentlicher Belange sei und das Umweltamt die Geschäfte im Verfahren
führe. Herr Pieper möchte wissen, in welchen Bereichen der externe Sachverstand
genutzt werde und nicht eigene Mitarbeiter eingesetzt werden. Herr Dr. Braun
erläutert, bisher sei nur zur Verfahrensabwicklung externer Sachverstand
eingesetzt worden. Nur wenn Angaben aus den Unterlagen nicht zu verifizieren
seien, müsse auch dort externer Sachverstand eingebunden werden. Frau Priester-Büdenbender
bittet um Angaben zu folgenden Fragen zum Protokoll:
Externer Sachverstand: welche Arbeiten werden geleistet, wie viele
Stunden entstehen, welche Haushaltsstelle wird belastet und welche Kosten /
Stundenabrechnungen entstehen.
