06.12.2006 - 12 Bebauungsplan Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolan...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Strähler erläutert, der Beschluss der BV Haspe sei unschädlich. Herr Warmeling appelliert, Wohnbauflächen für zukünftige Generationen zu bevorraten.

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Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen einen Beschluss mit folgender Ergänzung/Änderung  zu fassen:

 

Der Geltungsbereich umfasst auch die Flurstücke 93 und 94, Flur 19, Gemarkung Haspe und ist in dem beigefügten Lageplan (sh. Anlage) schraffiert dargestellt.

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/95 (473) Rolandstraße/Rolandshöh  gem. § 2.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Haspe südlich der Schützenstraße 30 – 42, westlich der Rolandstraße. Es umfasst die Flurstücke 171 und 128, Flur 19 Gemarkung Haspe, sowie einen Teil der Wegeparzelle "Rolandstraße".

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanes ist in 2007 vorgesehen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1

 

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