06.12.2006 - 11 Bebauungsplan Nr. 09/06 (586) -Schwerter Straße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf die Frage von Herrn Flack, ob die Stadtentwicklung nur noch Lebensmittelmärkte plane, antwortet Herr Strähler, ein Gutachten zur Bestimmung von Standorten sei Grundlage, darüber hinaus solle mit dem BPlan Wildwuchs verhindert werden.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 09/06 (586) -Schwerter Straße / Niedernhofstraße- gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.: 09/06 (586) -Schwerter Straße / Niedernhofstraße- umfasst Bereiche beiderseits der Schwerter Straße

 

im Süden zwischen den Gleisanlagen der DB - Güterverbindungsstrecke des ehemaligem Containerbahnhofs Hagen und dem westlichen Rand der Bebauung an der Sonntagstraße bis hin zu den Brückenwiderlagern der ehemaligen Harkortbrücke,

 

im Norden zwischen der DB- Strecke Hagen Schwerte / Hagen Siegen und dem westlichen Rand der Bebauung an der Niedernhofstraße und bis hin zur bestehenden Kleingartenanlage.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung der Nutzungskonzepte in 2007 erfolgen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen