02.11.2006 - 10 (1) Teiländerung Nr. 79 - Im Spieck - zum Fläch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Herrn Erlmann wird festgestellt, daß kein Verwaltungsvorschlag von Herrn Strähler gewünscht wird.

Herr Warmeling geht auf den Beschluß des Landschaftsbeirates ein. Unter Punkt 2) seines Beschlusses empfiehlt dieser dem Rat der Stadt Hagen, die Verwaltung zu beauftragen, eine neue Planung vorzulegen, in der der zu renaturierende Bereich am “Elseyer Bach” um ca. 2,50 m erweitert wird. Herr Warmeling befürwortet diesen Vorschlag, da dadurch der Bach durch den Parkplatz nicht zu sehr eingeengt wird.

Frau Priester-Büdenbender führt dazu aus, dass dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden solle, da ansonsten damit zu rechnen ist, dass der Investor abspingt. Das Maß der Erwartungen, dass an den Investor gestellt werden konnte, sei erfüllt.

Nachdem Herr Pieper und Herr Dr. Braun kurz die Problematik des Parkplatzes, die Überflutungsmöglichkeit und das geltende EU-Recht diskutiert haben, ließ Herr Erlmann abstimmen. Der Vorlage wurde zugestimmt.

 

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Beschluss:

Zu 1. :

 

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehö­renden Entwurf des Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahrens Nr. 79 – Im Spieck nebst der Begründung vom 25.09.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestand­teil der Niederschrift.

 

Zu 2.

 

a)            Der Rat beschließt den Geltungsbereich in Abänderung des Beschlusses vom 08.10.2002 zu ändern. Der Geltungsbereich ist in dem im Sitzungssaal ausge­häng­ten Plan eindeutig dargestellt.

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10/02 (551) – Im Spieck nebst der Begründung von 26.09.2006 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gülti­gen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwürfe mit den jeweiligen Begründungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Geltungsbereich der FNP-Teiländerung

 

Der Geltungsbereich beinhaltet die Fläche des ehemaligen EGA-Geländes und liegt zwischen der Möllerstraße und der Ostfeldstraße, eine kleine Teilfläche östlich der Straße Im Kley und eine Teilfläche südlich der Möllerstraße bis zum Elseyer Dorf­platz.

Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im Plan ein­deutig definiert. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bereich zwischen der Möllerstraße im Norden, der Ostfeldstraße im Süden, der Lindenbergstraße im Westen und der Straße Im Spieck im Osten. Das Plangebiet liegt in Flur 32 und beinhaltet die Flurstücke: 86 (tlw), 87-94, 224, 225, 331 (tlw) 341, 342.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im I.Quartal 2007 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 16

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1

 

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