02.11.2006 - 11 (a) Bebauungsplanverfahren Nr. 7/06 (584) - Ti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 02.11.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Priester-Büdenbender erklärt für ihre Fraktion, dass diese mit der
Einleitung des Verfahrens einverstanden ist. Sie legt dar, dass einige Punkte
noch Anlass zur Besorgnis geben. So spricht sie eine Veränderung des
Flächennutzungsplanes an, der auch in der BV Eilpe thematisiert wurde. Die
Fläche sei anders ausgewiesen worden als hier vorliegend.Sie spricht zudem die
Bevorzugung von Sonderbauflächen oder der Ausweisung gemischter Flächen an,
sodass keine Einengung des Potenzials der Gewerbeflächen erfolgen würde. Als Punkt
3 spricht sie an, dass die Stellungnahme des Gutachters bezüglich des
Lärmschutzgutachtens zum Protokoll genommen werden solle.
Herr Pieper unterstützt die Ausführungen von Frau
Priester-Büdenbender, insbesondere bezüglich der Unterstützung der Gewerbetreibenden
vor Ort. Er bittet zudem um eine zügige Umsetzung des Projektes und geht darauf
ein, dass es die Diskussion um ein neues Tierheim bereits seit 30 Jahren gibt.
Herr Erlmann bekräftigt, dass den Gewerbetreibenden
bereits eine entsprechende Zusage gegeben worden ist.
Frau Neuhaus richtet einen Appell an alle Mitglieder
des Umweltausschusses, diese Tierheimplanung zu unterstützen und geht auch
darauf ein, dass im Rahmen der Neuordnung auch entsprechende Ausgleichflächen
in z. B. Delstern zur Verfügung stehen. Sie charakterisiert den gewählten
Standort als ausgesprochen gut, insbesondere auch durch die fußläufige
Erreichbarkeit über einen Weg an der Volme, der sowohl für Fußgänger und auch
Fahrradfahrer entsprechend genutzt werden kann, sodass das Tierheim sich
einbindet in eine offene Gestaltung. Vorstellbar wären auch Tagesbetreuungen
oder Urlaubsbetreuungen von Tieren, für die ebenfalls eine gute Erreichbarkeit
des Tierheims gegeben sein muss. Zudem ist diese erforderlich für die
Unterstützung des Tierheimbetriebes durch die ehrenamtlichen Helfer. Oftmals
führen auch Jugendliche die Tierheimhunden aus.
Dem Vorschlag der Verwaltung wird einstimmig
zugestimmt. Die von Frau Priester-Büdenbender angesprochenen Punkte werden
entsprechend zu Protokoll genommen.
Beschluss:
Der Umweltausschuß
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Vorlage entsprechend dem nachfolgend
übernommenen Beschlußvorschlag zu übernehmen, mit folgendem Zusatz: Die
Ausweisung von Sonderbauflächen und Gewerbeflächen soll bevorzugt werden. Es
soll keine Einengung des Potentials der Gewerbeflächen erfolgen. *
Das inzwischen erstellte Lärmschutzgutachten soll vorgelegt
werden.
zu a:
Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/06 (584) – Tierheim Hasselstraße – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu b:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/94 (470) Hasselstraße / Rauen Oege und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 23.02.1995.
zu c:
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Einleitung der FNP-Änderung Nr. 86 Tierheim Hasselstraße – gemäß § 1 Abs. 8 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
zu d:
Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung der FNP-Änderung Nr. 37 und die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 28.04.84.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/06 (583) –Tierheim Hasselstraße – liegt im Ortsteil Eilpe südlich der B54 – Volmetalstraße -, östlich angrenzend an die Volme und nördlich der Bahntrasse.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens:
Der Geltungsbereich des FNP-Teiländerungsverfahrens ist durch Signatur im
Plan eindeutig definiert. Das Plangebiet liegt in Eilpe und beinhaltet den
Bereich zwischen Volmetalstraße im Norden, Volme im Westen, Bahnlinie im Süden
und Hasselstraße im Osten.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist nach Erarbeitung der
Planungsgrundlagen, abschließender Festlegung des Platzbedarfes des Tierheims
und Erstellung der erforderlichen Gutachten die öffentliche Auslegung im Herbst
2007 vorgesehen.
