02.11.2006 - 2 Mitteilungen

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Wortprotokoll

 

Unter Punkt 2 der Tagesordnung “Mitteilungen” geht Herr Dr. Bleicher zunächst auf das Thema der Trinkwasserqualität in der Hasper Talsperre ein. Er führt aus, dass im Aufsichtsrat der Mark E bereits eine Beschlusslage dahingehend besteht, dass die Trinkwasserqualität gewährleistet ist. Insofern sei eine entsprechende Beschlussvorlage entbehrlich.

 

Zur Ortumgehung Boele, zweiter Bauabschnitt zwischen Schwerter Str. und Dortmunder Str. teilt Herr Dr. Bleicher mit, dass das einstweilige Anordnungsverfahren durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 25.10.2006 entschieden wurde. Der Eilantrag wurde als unbegründet zurückgewiesen. Auf die schriftliche Information (Tischvorlage) wird insofern verwiesen. Die Terminierung bezüglich der Entscheidung in der Hauptsache ist nicht bekannt. Herr Dr. Bleicher bekräftigt, dass nach dieser Eilentscheidung zunächst noch keine Fällung der Bäume vorgenommen wird. Die Entscheidung in der Hauptsache soll insofern abgewartet werden.

 

Zu den Ausführungen von Herrn Dr. Bleicher zur Trinkwasserqualität in der Hasper Talsperre führt Frau Priester-Büdenbender aus, dass die Vertreter von Mark E in einer Sitzung des Umweltausschusses erklärt hätten, dass der Aufsichtsrat bezüglich dieser Thematik erneut zur Beschlussfassung aufgerufen werden solle. Insofern bittet sie neben Herrn Warmeling darum, den gefassten Beschluss in dieser bereits besprochenen schärferen Form umzusetzen.

 

 

In einer weiteren Mitteilung geht Herr Dr. Braun auf das neue Klimaschutzprogramm der Mark E für das Jahr 2007 ein und verweist auf die per Tischvorlage zur Verfügung gestellte Information vom 30.10.2006. Herr Breddermann fragt nach, ob insofern eine Aufkündigung der guten Zusammenarbeit von Seiten der Mark E zu sehen ist. Herr Dr. Braun führt dazu aus, dass er keine Anhaltspunkte für eine derartige Befürchtung sieht. Durch die Erweiterung des Einflussgebietes und die Ausweitung des vorgestellten Programms auf die gesamte Region sucht Mark E nach neuen Formen der Zusammenarbeit.

 

Zudem stellt Herr Dr. Braun die Broschüre zur Stadttaubenproblematik vor. Diese wurde ebenfalls per Tischvorlage vorgelegt. Herr Dr. Braun geht auf das Einlegeblatt in der Broschüre des Tierschutzvereins ein. Dieser steht auch für die Förderung weiterer Taubengauben, z. B. im Bahnhofsbereich zur Verfügung.

 

Des weiteren legt Herr Dr. Braun dar, dass zwei Anträge des Forstamtes auf Genehmigung einer Ausnahme oder Befreiung von den Verboten des § 4 der Baumschutzsatzung vorliegen. Für entsprechende Ersatzpflanzungen ist gesorgt. Die beiden Anträge liegen dieser Niederschrift als Anlage bei.

 

Ferner geht Herr Dr. Braun darauf ein, dass in der letzten Sitzung des Umweltausschusses bezüglich eines Chemieunfalls bei der Fa. Lobbe durch

Herrn Sondermeyer nachgefragt wurde. Inzwischen ist die Antwort durch das staatl. Amt für Arbeitsschutz eingegangen. Es wird in dieser Antwort vom 05.10.2006 ausgeführt, dass die Mitarbeiter entsprechend für die Gefahren- und Notfallsituationen geschult sind; auch die Alarmpläne seien entsprechend aktualisiert.

 

Herr Heckrodt vom Grünflächenamt führt bezüglich der anstehenden Baumfällungen aus, daß die weitere Fällung eines Baumes in der Volmeaue erforderlich ist; dieser Baum ist durch Feuer, dass die Camper in der Volmeaue gemacht haben, so stark beschädigt worden, dass eine Fällung unumgänglich ist. Ein neuer Baum wird als Ersatz in der Parkanlage gepflanzt. Die Baumfällungen sind für den Dezember diesen Jahres geplant. Des weiteren legt Herr Heckrodt dar, daß in dem Bereich am Waldhang, oberhalb des China-Restaurants, am Stadtgarten insgesamt 3 Bäume gefällt werden müssen. Auch hierzu wurde vom Grünflächenamt mit Datum vom 02.11.2006 eine schriftliche Information gegeben. Die schriftlichen Mitteilungen sind dem Protokoll beigefügt.

 

Zudem geht Herr Heckrodt auf die Nachfrage von Frau Kuschel-Eisermann bezüglich des Geländes zwischen Lütgenheider Straße und Turmstraße ein. Er führt aus, dass es im Umweltausschuss besprochen worden wäre, mit der Freiräumung des Geländes zu warten, bis der Einsatz mit einem Bagger erforderlich ist. An diese Absprache würde man sich halten. Auf die angedachte Absicherung des Geländes mit einem Zaun wurde bislang verzichtet, da keine größeren Verunreinigungen im Rahmen mehrfacher Kontrollen vor Ort zu verzeichnen waren. Für die Nutzer der benachbarten Grabeflächen und Gärten sei zudem die Zuwegung erforderlich. Bislang bestand also kein Bedarf für eine Sperrung.

 

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