14.06.2006 - 18 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Haus Harkorten, Te...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Hilker erläutert, die Ansiedlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes und die Verärgerung über in der Vergangenheit immer weitreichenderer Forderungen von Befreiungen an den Landschaftsbeirat seien die Gründe für die Ablehnung.  Herr Mervelkemper schlägt vor, dem Votum des Landschaftsbeirates zu folgen und abzulehnen. Ziel in der Angelegenheit sei immer die Erhaltung und Entwicklung des Haus Harkorten gewesen, dies sei in keinster Weise eingetreten. In der Allee werde geparkt, die heutige Situation habe sich verschlechtert. Es solle kein Signal zur Bebauung des Teiles 2 gesetzt werden, so dass die Zerstörung der Frischluftschneise verhindert werden könne. Mit dem Eigentümer bestehe keine Möglichkeit der Übereinkunft. Herr Asbeck führt aus, mit dem Institutsbau konnte keine Verknüpfung zum Erhalt des Haus Harkorten hergestellt werden. Jetzt müsse nur noch nachvollzogen werden, was dort durchgeführt wurde, d.h., das Verfahren müsse abgeschlossen werden. Herr Mervelskemper vertritt die Ansicht, der Umweltausschuss müsse Signale setzen. Herr Strähler weist darauf hin, es solle eine geordnete städtebauliche Entwicklung beschlossen werden, damit sich nichts neues dazu entwickle.

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b) 

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/01 (534)  Haus Harkorten Teil I, mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen nebst der Begründung vom 16.05.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) ihn Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung vom 16.05.2006 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Die nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfassen das Ensemble Haus Harkorten, das Landesinstitut und die unmittelbar dazugehörigen Freiräume. Im Osten begrenzen die vorhandene Bebauung auf der Westseite der Grundschötteler Straße, der Bremker Weg und die Harkortstraße das Plangebiet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Die Rechtskraft des Planes erfolgt mit der Veröffentlichung nach diesem Beschlussgang.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

   5

Dagegen:

   9

Enthaltungen:

   0