14.06.2006 - 18 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Haus Harkorten, Te...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 14.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Hilker
erläutert, die Ansiedlung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des
Plangebietes und die Verärgerung über in der Vergangenheit immer
weitreichenderer Forderungen von Befreiungen an den Landschaftsbeirat seien die
Gründe für die Ablehnung. Herr
Mervelkemper schlägt vor, dem Votum des Landschaftsbeirates zu folgen und
abzulehnen. Ziel in der Angelegenheit sei immer die Erhaltung und Entwicklung
des Haus Harkorten gewesen, dies sei in keinster Weise eingetreten. In der
Allee werde geparkt, die heutige Situation habe sich verschlechtert. Es solle
kein Signal zur Bebauung des Teiles 2 gesetzt werden, so dass die Zerstörung
der Frischluftschneise verhindert werden könne. Mit dem Eigentümer bestehe
keine Möglichkeit der Übereinkunft. Herr Asbeck führt aus, mit dem
Institutsbau konnte keine Verknüpfung zum Erhalt des Haus Harkorten hergestellt
werden. Jetzt müsse nur noch nachvollzogen werden, was dort durchgeführt wurde,
d.h., das Verfahren müsse abgeschlossen werden. Herr Mervelskemper
vertritt die Ansicht, der Umweltausschuss müsse Signale setzen. Herr
Strähler weist darauf hin, es solle eine geordnete städtebauliche
Entwicklung beschlossen werden, damit sich nichts neues dazu entwickle.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und
Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der
nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage.
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und
ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b)
Der
Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Haus Harkorten Teil I, mit den in der Vorlage beschriebenen
geringfügigen Änderungen nebst der Begründung vom 16.05.2006 gemäß § 2 und § 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.2141),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S.1359) ihn
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die
Begründung vom 16.05.2006 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die
nordwestliche und westliche Plangebietsgrenze umfassen das Ensemble Haus
Harkorten, das Landesinstitut und die unmittelbar dazugehörigen Freiräume. Im
Osten begrenzen die vorhandene Bebauung auf der Westseite der Grundschötteler
Straße, der Bremker Weg und die Harkortstraße das Plangebiet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan
eindeutig dargestellt.
Die
Rechtskraft des Planes erfolgt mit der Veröffentlichung nach diesem
Beschlussgang.
