14.06.2006 - 17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/02 (545)-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 14.06.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender
Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen und
Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der
Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 4/02 (545)
-Gewerbliche Baufläche Villigster
Straße/Steinbergweg- 1. Änderung nach § 13 BauGB mit den in der Vorlage
beschriebenen Änderungen/Ergänzungen einschließlich der Begründung vom
30.03.2006 nach § 2 und § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt
gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die
Begründung zur 1. Änderung gem. § 13 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 4/02 (545) -Gewerbliche Baufläche Villigster Straße/Steinbergweg- 1.
Änderung nach § 13 BauGB vom 30.03.2006, die Bestandteil des Beschlusses und
als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist.
Geltungsbereich
:
Das
gesamte Plangebiet des bestehenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4/02
(545) -Gewerbliche Baufläche Villigster Straße / Steinbergweg- wird begrenzt
durch die BAB A 45 Dortmund - Siegen im Osten, den Garenfelder Weg im Süden
sowie die Villigster Straße im Westen bis zur Einmündung des Steinbergweges,
dann durch die südliche Grenze des Flurstücks 253, Flur 3, Gemarkung Garenfeld,
die westlichen Grenzen der Flurstücke252, Flur 3, Gemarkung Garenfeld und
Flurstück 307, Flur 2, Gemarkung Garenfeld sowie die nördliche Grenze des
Flurstücks 307, Flur 2, Gemarkung Garenfeld.
Der
Geltungsbereich des 1. Änderungsverfahrens umfasst die Flurstücke 270 und 271,
Flur 3, Gemarkung Garenfeld
und
als Plangebietserweiterung für die Ausgleichsmaßnahmen einen Teil des
Flurstücks 262, Flur 2, Gemarkung Garenfeld.
In
dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Rechtskraft mit der Veröffentlichung im Juni/Juli
2006.
