04.05.2006 - 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/04 (565) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Diskussionsbeiträge sh. TOP 13

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Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen, zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen.

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Zu b)

Der Rat beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/04 (565)  Enneper Straße "Gummi Becker" mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die Begründung vom 20.04.2006 gemäß § 2 und § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.

 

Die Begründung vom 20.04.2006 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet Hagen-West, in der Gemarkung Westerbauer, Flur 5, und umfasst die Flurstücke 295, 505, 507, 555, 304, und 305.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

 

Die Rechtskraft des Planes soll mit der Veröffentlichung im Juli 2006 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Herr Schenten hat aus der Befangenheitsgründen nicht an der Behandlung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes teilgenommen.

 

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