04.05.2006 - 7 Befreiung gem. § 69 LG NRW zur Errichtung von z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Zur Kenntnisnahme
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 04.05.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schenten
spricht die §§ 33 und 34 BauGB an und versteht die Ablehnung des
Landschaftsbeirates nicht. Frau Priester-Büdenbender bezieht sich auf
ein Urteil hinsichtlich der Prüfung der Bodenbewertung und wird zustimmen,
sofern geklärt sei, dass Rechtssicherheit gewährleistet sei. Herr Schädel geht von der
Rechtssicherheit aus, da die Bodenschutzbehörde im Verfahren beteiligt gewesen
sei. Das angesprochene Urteil sei in einem anderen Bundesland gefällt worden,
die Verwaltung werde prüfen, inwieweit dieses Urteil zukünftig anzuwenden sei. Herr
Breddermann fragt, ob eine Verdichtung gegenüber der alten Planung erfolgt
sei, wie die Erschließung erfolge und beantragt zu empfehlen, im Bereich der
Westhofener Straße einen Kreisverkehr vorzusehen und eine Naturbegrünung des
Regenrückhaltebeckens mit
standortgerechten Gehölzen vorzuschreiben. Herr Schädel
antwortet, es sei nicht verdichtet worden, die Stellung der Häuser sei
verändert, um auch regenerative Energienutzung zu ermöglichen.
