04.05.2006 - 7 Befreiung gem. § 69 LG NRW zur Errichtung von z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schenten spricht die §§ 33 und 34 BauGB an und versteht die Ablehnung des Landschaftsbeirates nicht. Frau Priester-Büdenbender bezieht sich auf ein Urteil hinsichtlich der Prüfung der Bodenbewertung und wird zustimmen, sofern geklärt sei, dass Rechtssicherheit gewährleistet sei.  Herr Schädel geht von der Rechtssicherheit aus, da die Bodenschutzbehörde im Verfahren beteiligt gewesen sei. Das angesprochene Urteil sei in einem anderen Bundesland gefällt worden, die Verwaltung werde prüfen, inwieweit dieses Urteil zukünftig anzuwenden sei. Herr Breddermann fragt, ob eine Verdichtung gegenüber der alten Planung erfolgt sei, wie die Erschließung erfolge und beantragt zu empfehlen, im Bereich der Westhofener Straße einen Kreisverkehr vorzusehen und eine Naturbegrünung des Regenrückhaltebeckens mit  standortgerechten Gehölzen vorzuschreiben. Herr Schädel antwortet, es sei nicht verdichtet worden, die Stellung der Häuser sei verändert, um auch regenerative Energienutzung zu ermöglichen.

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss empfiehlt der unteren Landschaftsbehörde die Befreiung gem. § 69 LG NRW zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   1

 

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