04.05.2006 - 11 Wohnbebauung Krähnockenhier: Teiländerung Nr. 8...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

a)         Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 81
– Krähnocken - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)         Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.4/06 (581) Wohnbebauung Krähnocken gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstück 249 und. Flurstück 423 (tlw.), sowie Flur 10 Flurstück 474 (tlw.).

Die eigentliche Baufläche liegt innerhalb des Flurstücks 249.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes verläuft:

 

-          im Norden entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken an der Sunderlohstraße.

-          Im Süden entlang der Grenze Flur 10, Flurstücke 453 und 541

-          Im Westen entlang der Grenze zum Flurstück 226

-          Im Osten verläuft die Abgrenzung entlang der Krähnockenstraße, wobei diese im Geltungsbereich des Plangebietes liegt.

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die Offenlegung der Planung soll im Herbst 2006 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen