04.05.2006 - 11 Wohnbebauung Krähnockenhier: Teiländerung Nr. 8...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 04.05.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 81
Krähnocken - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr.4/06 (581) Wohnbebauung Krähnocken gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in
der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich des Plangebietes liegt in der Gemarkung Hagen, Flur 7,
Flurstück 249 und. Flurstück 423 (tlw.), sowie Flur 10 Flurstück 474 (tlw.).
Die
eigentliche Baufläche liegt innerhalb des Flurstücks 249.
Die
Abgrenzung des Plangebietes verläuft:
-
im
Norden entlang der Grenze zu den bebauten Grundstücken an der Sunderlohstraße.
-
Im
Süden entlang der Grenze Flur 10, Flurstücke 453 und 541
-
Im
Westen entlang der Grenze zum Flurstück 226
-
Im
Osten verläuft die Abgrenzung entlang der Krähnockenstraße, wobei diese im
Geltungsbereich des Plangebietes liegt.
In
den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt.
Nächster
Verfahrensschritt:
Die
Offenlegung der Planung soll im Herbst 2006 erfolgen.
