23.03.2006 - 10 Evolutionspark Hagenhier: Teiländerung Nr. 84 -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 23.03.2006
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung der Teiländerung Nr. 84- Evolutionspark Hagen Bereich Harkortsee/Werdringen zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt
gültigen Fassung.
b) Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplan Nr. 02/06 (579) Evolutionspark Hagen Bereich Harkortsee/Werdringen - gem. § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB kann für die Teiländerung des
Flächennutzungsplans kurzfristig auf der Basis der vorliegenden Flächendisposition
erfolgen. Die entsprechenden Verfahrensschritte für das Bebauungsplanverfahren
erfolgen nach Konkretisierung der Planinhalte.
Eine grundsätzliche Information der Öffentlichkeit zu den Inhalten
des Projekts ist bereits erfolgt. Die Bürgeranhörung soll möglichst noch vor
den Osterferien 2006 stattfinden.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 84- Evolutionspark Hagen Bereich Harkortsee/Werdringen zum Flächennutzungsplan
der Stadt Hagen sowie auch des Bebauungsplans Nr. 02/06 (579)
Evolutionspark Hagen Bereich Harkortsee/Werdringen
umfasst den Bereich zwischen dem nördlichen Rand des Waldgebietes
Werdringen/Kaisberg im Norden, der Bahnlinie Hagen Dortmund (teilweise ehem.
Reichsbahntrasse) im Osten, dem Wohngebiet Brockhausen und dem Rangierbahnhof
Hagen-Vorhalle im Süden und der Weststraße (B 226) und dem östlichen Ufer des
Harkortsees im Westen.
In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist
das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1. 2500
ist Bestandteil des jeweiligen Beschlusses.
