22.02.2006 - 5 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Priester-Büdenbender fragt,  wer die Erschließungskosten trage. Herr Flack bezieht sich auf das Wassereinzugsgebiet und möchte Messstellen bzw. ähnliche Überwachungsmechanismen eingerichtet wissen. Herr Strähler erläutert, die Nähe zur Wasserschutzzone III; im Verfahren seien die abzuarbeitenden Probleme zu erarbeiten. Die Erschließung müsse wahrscheinlich der Interessent tragen, ggf. könne jedoch eine übergreifende Erschließung erfolgen, zur Höhe der Erschließungskosten könne er keine Angaben machen. Herr Hilker erläutert, der Landschaftsbeirat habe wegen der auch hier angesprochenen und ungeklärten Fragen nicht zugestimmt. Herr Dr. Braun berichtet über den in der Angelegenheit erfolgten Scoopingtermin, in dem Fragen zum Verfahren angesprochen worden seien. Der Firma sei klar, dass ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt werden müsse.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 11/05 (577)
– Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) – Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - liegt zwischen der Straße "Oberste Hülsberg" und dem Gut Schönfeld und umfasst die Flurstücke 88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.), 538 (tlw.), 541 (tlw.) und 599 (tlw.) alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Ausarbeitung des Vorentwurfs erfolgen. Der Offenlegungsbeschluss sollte spätestens im Juni 2006 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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