22.02.2006 - 5 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 22.02.2006
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Priester-Büdenbender
fragt, wer die Erschließungskosten
trage. Herr Flack bezieht sich auf das Wassereinzugsgebiet und möchte
Messstellen bzw. ähnliche Überwachungsmechanismen eingerichtet wissen. Herr
Strähler erläutert, die Nähe zur Wasserschutzzone III; im Verfahren seien
die abzuarbeitenden Probleme zu erarbeiten. Die Erschließung müsse
wahrscheinlich der Interessent tragen, ggf. könne jedoch eine übergreifende
Erschließung erfolgen, zur Höhe der Erschließungskosten könne er keine Angaben
machen. Herr Hilker erläutert, der Landschaftsbeirat habe wegen der auch
hier angesprochenen und ungeklärten Fragen nicht zugestimmt. Herr Dr. Braun
berichtet über den in der Angelegenheit erfolgten Scoopingtermin, in dem Fragen
zum Verfahren angesprochen worden seien. Der Firma sei klar, dass ein Verfahren
nach Bundesimmissionsschutzgesetz durchgeführt werden müsse.
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 11/05 (577)
Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße - gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) Gewerbegebiet Volmarsteiner
Straße - liegt zwischen der Straße "Oberste Hülsberg" und dem Gut
Schönfeld und umfasst die Flurstücke 88, 92 (tlw.), 454, 455, 457, 471 (tlw.),
538 (tlw.), 541 (tlw.) und 599 (tlw.) alle Flur 9, Gemarkung Vorhalle.
In dem im
Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. §
4 Abs. 1 BauGB soll unmittelbar nach Ausarbeitung des Vorentwurfs erfolgen. Der
Offenlegungsbeschluss sollte spätestens im Juni 2006 erfolgen.
